Tarifpolitik

Tarifvertrag ausgelaufen: Was die Hängepartie für das PTA-Gehalt bedeutet

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: PTA IN LOVE
Tarifvertrag ausgelaufen: Was die Hängepartie für das PTA-Gehalt bedeutet

Der Gehaltstarifvertrag ist ohne direkte Einigung ausgelaufen. Welche Rechte § 4 Abs. 5 TVG sichert, wie dynamische Klauseln greifen und was PTA jetzt wissen müssen.

Mit dem Auslaufen des Gehaltstarifvertrags zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) stehen tausende pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten vor einer Phase tariflicher Ungewissheit. Da die Tarifpartner vor dem formalen Ende der Laufzeit keinen Anschlusstarifvertrag verabschiedet haben, ist der tariflose Zustand hinsichtlich der monatlichen Grundvergütungen eingetreten. Dieser Stillstand trifft die Berufsgruppe der PTA in einer Zeit, in der die finanzielle Belastung durch gestiegene Lebenshaltungskosten unvermindert hoch ist.

Arbeitsrechtliche Realität: Schutzfunktion der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG

Für bestehende Arbeitsverhältnisse bedeutet das Auslaufen der Entgelttabellen keineswegs, dass Gehälter gekürzt werden dürfen oder rechtliche Willkür greift. Nach § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) gilt die sogenannte Nachwirkung. Besteht eine beiderseitige Tarifbindung – die PTA ist Mitglied der ADEXA und die Inhaberin bzw. der Inhaber Mitglied im ADA –, gelten die materiellen Regelungen des bisherigen Gehaltstarifvertrags unverändert weiter, bis sie durch eine neue kollektivvertragliche Abmachung oder eine einvernehmliche einzelvertragliche Änderung abgelöst werden.

Für die Mehrheit der Beschäftigten, deren Arbeitsverträge eine Klausel mit Bezugnahme auf die Tarifverträge zwischen ADEXA und ADA enthalten, kommt es auf den genauen Wortlaut an: Liegt eine dynamische Verweisung vor (Vergütung nach dem Tarifvertrag „in seiner jeweils gültigen Fassung“), friert der Vergütungsanspruch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf dem Stand des letzten Gültigkeitstages ein. Ein Rechtsanspruch auf sofortige Steigerungen ruht, bis der neue Gehaltstarifvertrag – oft rückwirkend – in Kraft gesetzt wird.

Ökonomische Zerreißprobe zwischen Spargesetzen und Fachkräftemangel

Die Fronten zwischen ADEXA und der ADA sind von strukturellen Rahmenbedingungen geprägt. Die Arbeitgeberseite verweist auf die wirtschaftlich angespannte Lage der Vor-Ort-Apotheken: Das seit Jahren stagnierende Fixhonorar von 8,35 Euro pro rezeptpflichtiger Arzneimittelpackung, gestiegene Betriebskosten und die Kürzungsbeschlüsse des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes schränken den betriebswirtschaftlichen Spielraum der Apothekenleitungen massiv ein. Demgegenüber steht die unmissverständliche Position der ADEXA: Ein Abwälzen gesundheitspolitischer Sparmaßnahmen auf das Personal verschärft die Abwanderung von Fachkräften in die Industrie, Krankenkassen oder Kliniken fatal.

  • Vergütungsstopp auf Tarifniveau: Bestehende Tabellenwerte verharren vorerst ohne automatischen Inflationsausgleich.
  • Neuverträge in der Übergangsphase: Für Neueinstellungen greift die zwingende Tarifbindung des ausgelaufenen Vertrages nur eingeschränkt; Arbeitsverträge können theoretisch frei verhandelt werden.
  • Rückwirkungsrisiko und Nachzahlungen: Erzielen die Tarifparteien eine rückwirkende Anhebung, müssen Differenzbeträge für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse nachgezahlt werden.

Prüfschritte für PTA: Zulagen und arbeitsvertragliche Formulierungen

Um in dieser Verhandlungsphase handlungssicher zu bleiben, sollten pharmazeutisch-technische Assistentinnen die Ausgestaltung ihrer individuellen Arbeitsverträge detailliert kontrollieren:

Besondere Aufmerksamkeit erfordern übertarifliche Zulagen. In vielen Regionen zahlen Apothekeninhaber aufgrund des spürbaren Personalmangels bereits freiwillige Zuschläge auf das Tarifgehalt. Hier entscheidet die Klausel: Ist die Zulage ausdrücklich als freiwillig und jederzeit anrechenbar auf künftige Tariferhöhungen deklariert, kann die Apothekenleitung eine spätere rückwirkende Tarifanhebung mit diesem Aufschlag verrechnen. Wurde die Zulage hingegen ohne Anrechnungsvorbehalt vereinbart, steht der PTA die volle künftige Tariferhöhung zusätzlich zu.

Unberührt von der Hängepartie beim Entgelt bleibt der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bzw. der Rahmentarifvertrag Nordrhein für den Kammerbezirk Nordrhein: Bestimmungen zu Urlaubstagen (mindestens 34 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche bzw. 28 bis 29 Tage bei Fünf-Tage-Woche), Arbeitszeitkonten, Notdienstvergütung und Sonderzahlungen behalten ihre volle normative Kraft, da die Manteltarife nicht gekündigt wurden. PTA sind gut beraten, anstehende Jahresgespräche nicht aufzuschieben, sondern individuelle Spezialqualifikationen wie Sterilherstellung, Heimversorgung oder Impfbefähigungen aktiv für individuelle Gehaltsanpassungen außerhalb des kollektiven Rahmens zu nutzen.