Tarifpolitik

ADEXA fordert PTA-Aufbaustudium: Neue Tarifstufe für erweiterte Verantwortung

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: Apotheke Adhoc
ADEXA fordert PTA-Aufbaustudium: Neue Tarifstufe für erweiterte Verantwortung

Im Zuge der geplanten Apothekenreform verlangt ADEXA ein akademisches Aufbaustudium für PTA. Gekoppelt daran fordert die Apothekengewerkschaft eine neue, deutlich höher dotierte Gehaltsstufe im Bundesrahmentarifvertrag.

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums für ein Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) sorgen für massive Verschiebungen im bisherigen Berufsgefüge der Vor-Ort-Apotheken. Um den drohenden Qualitäts- und Arbeitsschutzverlusten durch sogenannte Zweigstellen ohne ständige approbierte Präsenz entgegenzuwirken, bringt die Apothekengewerkschaft ADEXA eine weitreichende Reform der PTA-Ausbildung ins Spiel: Ein staatlich anerkanntes, modulares Aufbaustudium zum Bachelor soll pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten den Weg für erweiterte pharmazeutische Kompetenzen ebnen – verknüpft mit einer zwingenden neuen Tarifgruppe im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV).

Strukturelle Grenze des BRTV: Warum Berufsjahre als Maßstab ausgedient haben

Bislang bildet der BRTV für PTA ein rein zeitbasiertes Eingruppierungsmodell ab. Nach dem zweijährigen Schulbesuch und dem halbjährigen Apothekenpraktikum (§ 1 PTA-Berufsgesetz) staffeln sich die Gehälter starr nach Berufsjahren – von Stufe 1 (1. und 2. Berufsjahr) bis zur Endstufe ab dem 15. Berufsjahr. Qualifikationsbezogene Zulagen existieren tarifvertraglich allenfalls als unverbindliche Orientierungsgrößen oder Verhandlungssache in außertariflichen Einzelverträgen.

Sollten PTA künftig jedoch im Rahmen telepharmazeutischer Modelle oder liberalisierter Vertretungsregeln eigenständige Freigaben, erweiterte Medikationsanalysen oder Vertretungsaufgaben übernehmen, gerät diese Entgeltarchitektur in eine gravierende Schieflage. ADEXA fordert daher die Schaffung einer tariflichen Eingruppierungsstufe oberhalb der bisherigen PTA-Tarifgruppe. Diese soll Beschäftigten vorbehalten sein, die ein entsprechendes akademisches Aufbaustudium abgeschlossen haben und vertraglich definierte Leitungs- oder Prüffunktionen in der Offizin ausüben.

Haftung nach ApBetrO: Keine Mehrverantwortung ohne finanzielle Absicherung

Aus arbeits- und berufsrechtlicher Perspektive greift eine reine Kompetenzerweiterung ohne formale Qualifikation direkt in haftungsrelevante Tatbestände ein. Zwar verbleibt die Gesamtverantwortung laut Entwurf zum ApoRG formal bei der Apothekenleitung oder der Aufsicht führenden Filialleitung per Videozuschaltung, doch die konkrete Durchführungsverantwortung bei der Rezepturprüfung (§ 7 ApBetrO), der Defekturfreigabe und der Kontraindikationsprüfung am HV-Tisch trägt die handelnde Person vor Ort.

Die Gewerkschaft stellt klar: Wer das persönliche Risiko fehlerhafter Abgaben ohne unmittelbare pharmazeutische Rückversicherung schultert, benötigt neben dem wissenschaftlichen Rüstzeug auch die arbeitsvertragliche Entlastung über ein garantiertes Tarifgehalt. Ein Aufbaustudium darf nicht als billiger Ersatz für approbiertes Personal dienen, sondern muss sich in einem spürbaren Gehaltssprung niederschlagen, der den Abstand zu angestellten Pharmazeuten sachgerecht verringert.

Konfliktpotenzial mit dem ADA: Refinanzierung als Zankapfel

Auf Seiten des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein stößt der Vorstoß auf erhebliche Skepsis hinsichtlich der Finanzierbarkeit. Die Inhaberverbände verweisen auf die seit 2013 eingefrorene Festvergütung nach § 3 AMPreisV, drastisch gestiegene Betriebskosten und die Belastungen durch Retaxationen und Großhandelsrabatt-Kürzungen infolge des BGH-Urteils zum Skonto.

Dennoch wächst auch unter Apothekenleitern die Erkenntnis, dass der akute Fachkräftemangel ohne attraktive Entwicklungsperspektiven kaum zu bewältigen ist. Junge PTA verlassen die Vor-Ort-Apotheken zunehmend in Richtung pharmazeutische Industrie, Krankenkassen oder Prüfinstitute, da das Gehaltstableau im 15. Berufsjahr nach BRTV kaum Perspektiven bietet. Eine akademische Anschlussqualifikation mit tariflich gesichertem Gehaltsplus könnte die Abwanderungswelle stoppen.

Was Praxisteams jetzt beachten sollten

Bis zur tarifvertraglichen Ausgestaltung und Akkreditierung entsprechender Studiengänge sind PTA und Inhaber gefordert, bestehende Weiterbildungen und Kompetenzübertragungen individualvertraglich rechtssicher zu vereinbaren:

  • Zusatzqualifikationen dokumentieren: Zertifikate der Landesapothekerkammern (z. B. Onkologie, Dermopharmazie, Medikationsmanagement) sollten systematisch in die Personalakte einfließen und als Basis für übertarifliche Zulagen verhandelt werden.
  • Haftungs- und Vertretungsgrenzen prüfen: Solange das ApoRG nicht rechtskräftig verabschiedet und die ApBetrO nicht novelliert ist, gilt das strikte Vier-Augen-Prinzip bzw. das Approbierten-Präsenzerfordernis bei Freigaben uneingeschränkt fort.
  • Arbeitsplatzbeschreibungen präzisieren: Bei der Zuweisung neuer Aufgabenbereiche sollten Angestellte auf eine schriftliche Fixierung von Weisungsbefugnissen und die vertragliche Zusage von Fortbildungsfreistellungen nach Landesweiterbildungsgesetzen bestehen.