Wissenshunger am Wochenende: Hohe Eigeninitiative trifft auf zähe Tarifrealität
Wenn Hunderte PTA, PKA und angestellte Approbierte an ihren freien Wochenenden Messehallen füllen, zeigt das die außergewöhnliche Professionalität des pharmazeutischen Personals. Die Hamburger Station der Apothekentour verdeutlichte einmal mehr, wie tief das Bedürfnis der Angestellten nach wissenschaftlicher Aktualität und kollegialem Austausch verankert ist. Doch hinter dem spürbaren Wissenshunger verbirgt sich zugleich ein struktureller Brennpunkt: Fachliche Spitzenleistung wird im deutschen Apothekenalltag zu oft als private Selbstverständlichkeit verbucht, anstatt sie tarifvertraglich und betrieblich abzusichern.
Fortbildungsanspruch nach § 9 BRTV: Anspruch und Wirklichkeit klaffen auseinander
Während viele Angestellte Messen und Produktschulungen in ihrer Freizeit besuchen, regelt der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in § 9 eindeutig die Fortbildung: Demnach haben tarifgebundene Mitarbeiter innerhalb von zwei Kalenderjahren Anspruch auf sechs Werktage bezahlte Freistellung zur fachlichen Weiterbildung. Ergänzend greifen landesrechtliche Regelungen wie das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG). Dennoch scheuen viele Inhaber davor zurück, diese Tage tatsächlich zu gewähren, da akuter Personalmangel die Dienstpläne dominiert. Wer jedoch evidenzbasierte Beratung im Handverkauf erwartet, muss die dafür notwendige Rüstzeit als vollwertige Arbeitszeit definieren und vergüten – inklusive der Übernahme von Reise- und Tagungskosten, wenn der Besuch im betrieblichen Interesse liegt.
Wertschätzung bemisst sich nicht in Goodie-Bags, sondern auf dem Gehaltskonto
Auf Veranstaltungen wie der Apothekentour wird viel über Respekt und Anerkennung gesprochen. Für die Beschäftigten bedeutet echte Wertschätzung jedoch zuvorderst eine angemessene finanzielle Vergütung. Die Realität im Handverkauf sieht ernüchternd aus: Berufsanfänger unter den PTA starten nach den aktuellen ADEXA-Tarifverträgen mit Monatsgrundgehältern von knapp 2.500 Euro brutto. Angesichts der rasant gestiegenen Lebenshaltungskosten in Metropolen wie Hamburg führt dies zu massiver Abwanderung in Richtung Krankenkassen, Industrie oder Verwaltung. Wer PTA langfristig an der Tara halten will, muss Zusatzqualifikationen – etwa im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), des Medikationsmanagements oder spezieller Rezepturen – über verbindliche, übertarifliche Zulagen honorieren.
Handlungsempfehlungen: So setzen Teams ihre Rechte im Betrieb durch
- Freistellungsanspruch frühzeitig anmelden: Anträge auf Fortbildungstage nach § 9 BRTV müssen rechtzeitig und schriftlich bei der Apothekenleitung eingereicht werden, idealerweise mit Bezug zum konkreten Schulungsinhalt.
- Arbeitszeitdokumentation wahren: Verordnet die Apothekenleitung den Besuch einer Fortbildung verbindlich, handelt es sich um reguläre Arbeitszeit gemäß § 6 BRTV, die bei Überschreiten der wöchentlichen Arbeitszeit als Mehrarbeit abgerechnet oder in Freizeit ausgeglichen werden muss.
- Zertifikate als Gehaltshebel nutzen: Neu erworbene Fortbildungspunkte und Fachzertifikate sollten in jährlichen Mitarbeitergesprächen gezielt als Argument für übertarifliche Zulagen oder Leistungsprämien verhandelt werden.
