Tarifpolitik

Apothekenprotest im Münchner Umland: Honorarstreit trifft Angestelltenalltag

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: SZ.de
Apothekenprotest im Münchner Umland: Honorarstreit trifft Angestelltenalltag

Bundesweite Apothekenschließungen wie in Germering und Freising erhöhen den Druck auf die Politik. Für Angestellte stellen sich handfeste arbeitsrechtliche Fragen zu Gehalt und Minusstunden.

Verschlossene Automatiktüren, Protestplakate im Schaufenster und ratlose Kundschaft vor dem Notdienstfenster: Am bundesweiten Protesttag blieben auch in bayerischen Kommunen wie Germering und Freising zahlreiche Offizinen ganztägig geschlossen. Anlass der von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) koordinierten Aktion ist der massive wirtschaftliche Substanzverlust der Vor-Ort-Apotheken. Während die Betriebskosten seit 2013 um rund 65 Prozent nach oben geschnellt sind, verharrt das Packungsfixum nach § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) unverändert bei 8,35 Euro je verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittelpackung. Für das pharmazeutische Personal vor Ort markiert dieser Stillstand eine doppelte Belastung: Einerseits gefährdet die Ausdünnung der Apothekenlandschaft – mittlerweile existieren bundesweit 6.419 Gemeinden gänzlich ohne eigene Apotheke – sichere Arbeitsplätze, andererseits wirft der Inhaberprotest konkrete arbeitsrechtliche Fragen für das Team auf.

Wirtschaftlicher Stillstand bremst tarifliche Spielräume von ADEXA und ADA

Die ökonomische Schieflage der Betriebe strahlt unmittelbar auf die Tarifverhandlungen zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) aus. Mehr als 80 Prozent ihres Umsatzes generieren typische Vor-Ort-Apotheken über die Abgabe von Rx-Präparaten. Da der gesetzliche Festzuschlag seit über einem Jahrzehnt nicht dynamisiert wurde, geraten Inhaberinnen wie Claudia Echinger in Germering oder Ingrid Kaiser in Freising bei steigenden Tariflöhnen, Energiekosten und Raummieten in existenzielle Nöte. Die Folge: In den Tarifrunden verweisen die Arbeitgeberverbände reflexartig auf fehlende Liquidität, um dringend notwendige Gehaltsanpassungen für PTA, PKA und angestellte Approbierte abzublocken. Die im Koalitionsvertrag verankerte, bislang jedoch verschleppte Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro (in strukturschwachen Regionen gestaffelt bis zu 11 Euro) ist daher nicht nur eine Forderung der Unternehmer, sondern die zwingende Voraussetzung für konkurrenzfähige Gehälter im Filialbetrieb.

Arbeitsrechtliche Einordnung: Annahmeverzug schützt das Apothekenpersonal

Juristisch betrachtet handelt es sich bei den aktuellen Apothekenschließungen nicht um einen klassischen Streik nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, da dieser ausschließlich von tariffähigen Gewerkschaften zur Durchsetzung von Tarifverträgen geführt werden darf. Wenn Apothekenleiter ihre Betriebe aus Protest schließen, greift arbeitsrechtlich das Institut der Betriebsstillegung im Rahmen des Betriebsrisikos (§ 615 Satz 3 BGB). Für angestellte Approbierte, PTA und PKA bedeutet dies: Bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft regulär an, befindet sich die Apothekenleitung im Annahmeverzug gemäß § 615 Satz 1 BGB. Das pharmazeutische Personal behält den vollen Vergütungsanspruch, ohne zur Nacharbeit verpflichtet zu sein. Das einseitige Anordnen von Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto nach § 5 BRTV oder das eigenmächtige Festlegen von Urlaubstagen durch den Arbeitgeber ist an solchen Protesttagen unzulässig.

Praxisbelastung vor und nach dem Schließtag: Stau an der Tara vermeiden

Der organisatorische Aufwand für die Angestellten beginnt oft vor dem eigentlichen Schließtag und kulminiert unmittelbar danach. Die Nachversorgung chronisch kranker Patienten, aufgestaute E-Rezept-Zuweisungen im Warenwirtschaftssystem sowie Rücksprachen mit umliegenden Arztpraxen führen an den Folgetagen regelmäßig zu einer massiven Arbeitsverdichtung an der Tara und im Rezepturarbeitsplatz. Angestellte sollten darauf achten, dass anfallende Mehrarbeit sauber über die Zeiterfassung nach § 4 BRTV bzw. den regionalen Tarifverträgen (wie dem RTV Nordrhein) dokumentiert wird. Überstunden dürfen nicht stillschweigend im Team versanden, sondern müssen gemäß Tarifvertrag mit dem entsprechenden Zuschlag vergütet oder in zusammenhängender Freizeit ausgeglichen werden.

Handlungsempfehlungen für Teams bei künftigen Protestaufrufen

  • Arbeitsbereitschaft klar signalisieren: Erscheinen Sie am Schließtag wie vertraglich vereinbart zum Dienst, sofern keine schriftliche Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge vorliegt oder alternative Aufgaben (z. B. Inventurvorbereitung, QMS-Pflege, Rezepturvalidierung) vereinbart wurden.
  • Arbeitszeitkonten prüfen: Kontrollieren Sie den Monatsstundenzettel akribisch darauf, ob der Schließtag fälschlicherweise als Minusstunden oder Sonderurlaub verbucht wurde. Ein Abzug ist rechtlich nicht haltbar.
  • Kundenkommunikation aktiv gestalten: Nutzen Sie Informationsflyer und die bundesweite ABDA-Petition an der Tara, um Patienten über die Ursachen aufzuklären: Eine verlässliche Vor-Ort-Versorgung setzt angemessen bezahltes und tariflich abgesichertes Fachpersonal voraus.