Wenn Inhaberinnen, angestellte Approbierte, PTA und PKA gemeinsam auf die Straße gehen und die Offizinen vorübergehend schließen, signalisiert dies eine Zerreißprobe für das gesamte pharmazeutische System. Der aktuelle Protestzug mitteldeutscher Apothekenteams nach Berlin macht eine wirtschaftliche Schieflage sichtbar, die seit über einem Jahrzehnt die wirtschaftliche Basis der Vor-Ort-Apotheken aushöhlt: Seit 2013 verharrt der gesetzliche Festzuschlag nach § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bei nominal 8,35 Euro pro rezeptpflichtiger Packung. Trotz massiver Kostensteigerungen im operativen Betrieb, galoppierender Inflation und steigender Energiekosten gab es seither keine Anpassung durch den Bundesgesetzgeber.
Vom Honorarstillstand zur Blockade am Tarifverhandlungstisch
Für die bundesweit rund 160.000 Beschäftigten in den öffentlichen Apotheken ist der Protest in der Bundeshauptstadt keineswegs nur ein Anliegen der Inhaberschaft. Zwischen dem Kassenhonorar und den Tarifabschlüssen besteht eine direkte Kausalität: Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) verweist bei Gehaltsverhandlungen mit der Apothekengewerkschaft ADEXA regelmäßig auf den fehlenden wirtschaftlichen Spielraum. Während die Lebenshaltungskosten für Angestellte drastisch gestiegen sind, geraten die Verhandlungen über den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) sowie die regionalen Vereinbarungen (etwa im Bereich der Tarifgemeinschaft Nordrhein oder in Sachsen) in eine strukturelle Sackgasse. Bleibt die Anpassung der 8,35 Euro aus, drohen Gehaltsabschlüsse hinter der allgemeinen Lohnentwicklung der freien Wirtschaft zurückzubleiben, was die Abwanderung in Richtung Pharmaindustrie oder Krankenkassen weiter beschleunigt.
Filialsterben verschärft Notdienst- und Überstundenlast
Die Schließungswelle, die durch das Einfrieren der Honorare ausgelöst wurde, trifft das verbleibende Personal im Apothekenalltag unmittelbar. Nach Daten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ist die Zahl der Betriebsstätten auf einen historischen Tiefstand von unter 17.500 gesunken. Für PTA, PKA und approbierte Angestellte bedeutet das Aus jeder Nachbarapotheke eine signifikante Erhöhung des Patientenaufkommens bei gleichbleibender oder sinkender Teamstärke. Besonders drastisch zeigt sich dies im Notdienstturnus: Gemäß § 23 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss die Dienstbereitschaft flächendeckend sichergestellt werden. Dünnt das Netz aus, müssen Approbierte deutlich häufiger Nacht- und Notdienste ableisten, während das restliche Team am Folgetag die personalbedingten Ausfälle im Tagesgeschäft kompensieren muss.
Forderungskatalog: Was jetzt auf Bundesebene passieren muss
Die Delegationen fordern von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein sofortiges Umsteuern im geplanten Apotheken-Reformgesetz (ApoRG). Aus Sicht der angestellten Beschäftigten und der Gewerkschaft ADEXA dürfen geplante Strukturänderungen nicht zu Lasten der Fachlichkeit und Vergütung gehen. Zentrale Kernpunkte des Protests sind:
- Dynamisierung des Festzuschlags: Eine sofortige Anhebung des Packungszuschlags auf mindestens 12 Euro gemäß AMPreisV mit automatischer Kopplung an die allgemeine Kosten- und Tarifentwicklung.
- Keine Apotheke ohne Approbierte: Eine strikte Absage an Überlegungen, Filialen ohne Anwesenheit einer Apothekerin oder eines Apothekers betreiben zu dürfen, da dies Qualitätsverluste und Lohndumping begünstigt.
- Refinanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen: Vollständige Abdeckung der Vorhalte- und Personalkosten für Spezialaufgaben wie Medikationsanalysen oder Rezepturherstellungen.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen für Apothekenteams
Für Beschäftigte, die sich an Protestaktionen und Schließungstagen beteiligen, gelten klare arbeitsrechtliche Spielregeln. Handelt es sich um eine von Inhabern veranlasste Betriebsunterbrechung zur Wahrnehmung von Demonstrationen, fällt dies unter das Betriebsrisiko des Arbeitgebers gemäß § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – die Gehälter von PTA und PKA müssen in vollem Umfang fortgezahlt werden, ohne dass ein Nacharbeiten der ausgefallenen Stunden verlangt werden darf. Werden Angestellte hingegen von der Gewerkschaft ADEXA zu eigenständigen tariflichen Arbeitskampfmaßnahmen aufgerufen, greift das verfassungsrechtlich geschützte Streikrecht nach Art. 9 Abs. 3 GG. Der Schulterschluss von Inhabern und Angestellten auf der Fahrt nach Berlin unterstreicht jedoch: Der Kampf um eine auskömmliche Vergütung der Apothekenleistung ist eine gemeinsame Überlebensfrage für den gesamten Berufsstand.
