Tarifpolitik

ApoRG: Neue Kompetenzen und Pflichten fordern tarifliche Höhergruppierung

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: Apotheke Adhoc
ApoRG: Neue Kompetenzen und Pflichten fordern tarifliche Höhergruppierung

Ob Impfungen, pDL oder Alleinarbeit: Zusätzliche pharmazeutische Verantwortung in der Vor-Ort-Apotheke darf kein Nullsummenspiel sein. ADEXA pocht auf finanzielle Anerkennung.

Die gesundheitspolitischen Pläne zur Umgestaltung der Vor-Ort-Apotheken verlagern immer mehr Verantwortung auf das pharmazeutische Personal. Während das Bundesgesundheitsministerium über das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) an neuen Strukturen wie der PTA-Vertretung in Filialen und erweiterten Versorgungsaufträgen feilt, formiert sich in den Verhandlungsgremien von ADEXA geschlossener Widerstand gegen eine Ausweitung von Dienstpflichten ohne adäquate Entlohnung. Mehr fachliche Souveränität und zusätzliche Haftungsrisiken dürfen nicht zum tariflichen Nulltarif eingeführt werden.

Erweiterte PTA-Verantwortung verlangt verbindliche Zulagen

Kernpunkt der Debatte sind die im Raum stehenden erweiterten Befugnisse für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten. Sollte die dauerhafte oder stundenweise Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs in Zweigstellen oder Abwesenheitszeiten ohne unmittelbare Anwesenheit approbierter Apotheker Realität werden, verändert sich das Berufsbild der PTA fundamental. Nach geltender Rechtslage im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bildet die PTA-Vergütung jedoch ausschließlich die weisungsgebundene Zuarbeit unter Aufsicht ab. Wer Leitungsaufgaben, Dokumentationspflichten oder das Notfallmanagement eigenständig schultert, muss über eine neugeschaffene Gehaltsstufe oder eine bindende Funktionszulage entlohnt werden. Die Gewerkschaft stellt klar: Eine Entlastung der Inhaberinnen und Inhaber bei den Personalkosten auf dem Rücken qualifizierter Assistenten ist unvereinbar mit dem Grundsatz leistungsgerechter Bezahlung.

Pharmazeutische Dienstleistungen und Schutzimpfungen: Erlöse müssen im Gehalt ankommen

Ähnlich verhält es sich mit den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sowie den Schutzimpfungen nach § 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Während die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) den fachlichen Rahmen vorgibt und die Kassen diese Leistungen honorieren, tragen angestellte Apothekerinnen, Apotheker und geschulte PTA die direkte Durchführungsverantwortung, die Risikominimierung und den administrativen Mehraufwand im laufenden Schichtbetrieb. Bislang fließen die erwirtschafteten Pauschalen für Polymedikations-Checks oder Grippeimpfungen fast ausnahmslos in das Betriebsergebnis, ohne dass Angestellte eine verbindliche Erfolgsbeteiligung oder tariflich fixierte Zeitkontingente erhalten. ADEXA fordert daher in den Gesprächen mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), dass neu generierte Erlösströme direkt an tarifvertragliche Anpassungen gekoppelt werden.

Konkrete Prüfpunkte für den Arbeitsalltag im Team

Für Beschäftigte bedeutet diese Gemengelage, schon jetzt bei neuen Arbeitsaufträgen genau hinzusehen und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten:

  • Aufgabenabgrenzung im Arbeitsvertrag: Werden regelmäßige Impfleistungen oder pDL übernommen, sollten die dafür vorgesehenen Rüst- und Dokumentationszeiten explizit als reguläre Arbeitszeit fixiert werden, um unbezahlte Überstunden zu verhindern.
  • Freiwillige Zusatzvergütung verhandeln: Bis zu einer bundesweiten tariflichen Neuregelung durch ADA und ADEXA empfiehlt sich bei Übernahme erweiterter Verantwortungsbereiche eine außertarifliche Zulage im Einzelarbeitsvertrag.
  • Haftungsfreistellung prüfen: Bei delegationsfähigen Tätigkeiten muss die arbeitsrechtliche Freistellung durch die Apothekenleitung bei einfacher Fahrlässigkeit unmissverständlich dokumentiert sein.

Die anstehenden Tarifrunden werden zeigen, ob der ADA bereit ist, die Realität in den Offizinen anzuerkennen. Qualifizierte Fachkräfte lassen sich nur dann im Beruf halten, wenn mit wachsender Qualifikation und Belastung auch der Gehaltszettel spürbar wächst.