Zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein herrscht diplomatischer Stillstand. Nachdem die Gewerkschaft das bestehende Tarifwerk fristgerecht zum 30. Juni 2026 gekündigt und im April 2026 den Verhandlungstisch betreten hatte, liegen die Positionen der Sozialpartner unüberbrückbar weit auseinander. Die von den Arbeitgebern vorgelegten Zahlen stoßen bei der ADEXA-Tarifkommission auf fundamentale Ablehnung.
Angebot unterhalb der Teuerungsrate: Reallohnverlust für Fachpersonal
Knackpunkt der Verhandlungsrunde ist die Verteilung der Gehaltsanpassungen. Während die TGL Nordrhein durchaus Bereitschaft signalisierte, die Ausbildungsvergütungen für künftige PKA, PTA und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) spürbar anzuheben, fielen die Offerten für das ausgebildete Stammpersonal ernüchternd aus. Nach Bewertung der Gewerkschaft würden die vorgeschlagenen Erhöhungen für angestellte Approbierte, PTA und PKA nicht einmal das Niveau der laufenden Teuerung erreichen.
- Auszubildende: Punktuelle Aufschläge von Arbeitgeberseite avisiert, um Nachwuchs zu rekrutieren.
- Fachkräfte & Approbierte: Quotierte Angebote, die rechnerisch eine Entwertung der Reallöhne bedeuten.
- Rahmenbedingungen: Keine substanziellen Zugeständnisse bei Kernpunkten wie Wochenarbeitszeit oder Urlaubsstaffelung.
Vergleich mit dem ADA-Gebiet: Nordrhein droht struktureller Rückstand
Mit der Blockade droht der Kammerbezirk Nordrhein noch weiter hinter das bundesweite Niveau zurückzufallen. Außerhalb von Nordrhein und Sachsen gilt der Tarifabschluss, den ADEXA mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) vereinbart hatte. Dieses Vertragswerk sicherte den Beschäftigten über seine Gesamtlaufzeit bis Ende 2026 ein Gehaltsplus von rund 7 Prozent zu – flankiert durch die zweite tarifliche Stufe von 3 Prozent, die zum 1. Januar 2026 griff.
In Nordrhein verfestigt sich dadurch ein zweigeteilter Arbeitsmarkt: Nicht nur die Tabellengehälter weisen im Vergleich zum ADA-Gebiet sichtbare Lücken auf, auch die tariflichen Rahmendaten wie Jahresurlaub und Wochenarbeitsstunden bleiben hinter den Standards des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) zurück. Apotheken an Rhein und Ruhr riskieren damit im Ringen um knappe Fachkräfte drastische Wettbewerbsnachteile gegenüber angrenzenden Bezirken wie Westfalen-Lippe oder Rheinland-Pfalz.
Rechtslage im Apothekenalltag: Nachwirkung und Vertragsklauseln
Für Angestellte in nordrheinischen Vor-Ort-Apotheken stellt sich die Frage nach der praktischen Absicherung während der Hängepartie. Arbeitsrechtlich greift bei tarifgebundenen Parteien (Mitgliedschaft in der ADEXA sowie Inhaberschaft in der TGL) das Prinzip der Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz (TVG): Die Bestimmungen des zum 30. Juni 2026 ausgelaufenen Tarifvertrags gelten unverändert fort, bis eine neue Vereinbarung getroffen wird. Eine einseitige Absenkung von Gehältern oder Urlaubsansprüchen durch den Arbeitgeber ist rechtlich unzulässig.
Konkrete Prüfschritte für Beschäftigte
Beschäftigte in Nordrhein sollten ihren Arbeitsvertrag umgehend auf bestehende Klauseln überprüfen:
- Dynamische Bezugnahmeklausel: Verweist der Vertrag auf den Tarifvertrag Nordrhein „in seiner jeweils gültigen Fassung“, greift bei einem späteren Neuabschluss die Tariferhöhung automatisch – inklusive etwaiger Rückwirkungsdaten.
- Statische Klausel: Findet sich lediglich ein Verweis auf ein fixes Tarifdatum, müssen Gehaltssteigerungen aktiv mit der Apothekenleitung nachverhandelt werden.
- Übertarifliche Zulagen: Liegt das Gehalt bereits oberhalb des TGL-Tarifs, sollten Mitarbeiter prüfen, ob vertraglich eine automatische Verrechnung mit künftigen Tariferhöhungen vereinbart wurde oder die Zulage als Sockelbetrag geschützt ist.
