Zwei-Drittel-Stillstand an Weser und Nordsee: Protesttag legt Versorgung lahm
Am 23. März 2026 herrscht an den Türen der meisten Apotheken im Bundesland Bremen gähnende Leere. Rund zwei Drittel der Betriebsstätten in Bremen und Bremerhaven beteiligen sich am koordinierten Protesttag, zu dem die Kammern und Verbände im Schulterschluss mit Niedersachsen aufgerufen haben. Für die Patientenschaft greift ein Notbetrieb: Im Stadtgebiet Bremen halten lediglich die Fontane-Apotheke, die Hubertus-Apotheke, die Vitalis-Apotheke und die Schwaneweder Schwan-Apotheke die Stellung, während in Bremerhaven die Nordsee-Apotheke den Ansturm der Notfallpatienten auffangen muss. Was auf den ersten Blick wie ein reiner Inhaberprotest wirkt, berührt die arbeits- und tarifrechtliche Realität der angestellten Approbierten, PTA und PKA im Kern.
Das 8,35-Euro-Dilemma: Blockade bei den Gehaltsrunden
Den Dreh- und Angelpunkt des Ausstands bildet die Vergütung nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV): Der Festzuschlag für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel verharrt seit nunmehr 13 Jahren bei exakt 8,35 Euro pro Packung. Nach Berechnungen der Kammer Bremen und des Landesapothekerverbandes Niedersachsen stehen diesem Einnahmestopp dramatische Kostensteigerungen gegenüber: Die Betriebskosten kletterten im selben Zeitraum um 65 Prozent, während die Personalausgaben um 80 Prozent stiegen. Genau diese Kennziffern werden in den Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) zum Dauerkonflikt. Betriebsinhaber rechtfertigen zögerliche Tariferhöhungen und das Ausbleiben übertariflicher Zulagen mit der staatlich zementierten Honorareinfrierung. Für die Angestellten führt dies zu einem realen Kaufkraftverlust, obwohl das fachliche Anforderungsprofil durch Digitalisierung, Lieferengpassmanagement und pharmazeutische Dienstleistungen kontinuierlich gewachsen ist.
Bremens Dichte-Tiefstand: 16 Apotheken pro 100.000 Einwohner
Die Schließungswelle trifft das Land Bremen härter als jede andere Region im Bundesgebiet. Wie Kammersprecherin Carola Schwirblat darlegt, existieren im Bundesland nur noch 118 Apotheken – im Jahr 2010 zählte man noch 174 Betriebsstätten. Allein in den letzten zehn Jahren mussten 34 Apotheken aufgeben, fünf davon strichen im Jahr 2025 die Segel. Im benachbarten Niedersachsen gaben 2025 weitere 49 Betriebe auf. Mit einer Apothekendichte von rechnerisch 16 Apotheken pro 100.000 Einwohner markiert Bremen das bundesweite Schlusslicht (Bundesschnitt: 20; EU-Durchschnitt: 31).
- Dauerhafte Mehrarbeit: Das Ausdünnen des Filialnetzes führt nicht zu weniger Rezepten, sondern konzentriert das Verordnungsvolumen auf die verbleibenden Betriebe. Die Folge sind chronische Überstunden nach § 5 Bundes-Rahmentarifvertrag (BRTV).
- Verdichtung im Backoffice: PKA und PTA müssen bei dünnerer Personaldecke Rezeptabrechnungen, Retaxationsprüfungen und den administrativen Aufwand für Nichtverfügbarkeiten bewältigen.
- Gefahr von Personalausfällen: Die Ausdünnung erhöht den Druck bei Krankheitswellen drastisch, da Vertretungsreserven in Kleinstteams schlicht nicht mehr existieren.
Notdienst-Härtetest und Arbeitszeitrecht an Streiktagen
Für die Kolleginnen und Kollegen in den fünf Dienst tuenden Notdienst-Apotheken bedeutet der Protesttag eine extreme Belastungsprobe. Da reguläre Praxen Patienten mangels offener Vor-Ort-Apotheken gezielt zu den Diensthabenden schicken, geraten die Schichtpläne an ihre Grenzen. Hierbei sind die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) strikt zu beachten: Die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden darf auch unter Streikbedingungen nicht überschritten werden; Ruhepausen (§ 4 ArbZG) sowie eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden (§ 5 ArbZG) müssen gewährleistet bleiben. Nach § 6 BRTV steht dem notdienstleistenden Personal für Notdienste an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der regulären Öffnungszeiten der entsprechende Freizeitausgleich oder die tarifliche Vergütung zu. Das Apothekenteam darf die strukturellen Schieflagen der Gesundheitspolitik nicht durch unbezahlte Mehrarbeit auffangen.
