Wenn im Kreis Viersen am Protesttag die Apothekentüren verriegelt bleiben und lediglich die Bären-Apotheke in Dülken sowie die Schwanen-Apotheke in Niederkrüchten die Notfallversorgung aufrechterhalten, demonstrieren die Inhaberinnen und Inhaber vor allem gegen die gesundheitspolitische Unterfinanzierung. Doch während die Apothekenleitung zur Kundgebung nach Düsseldorf reist oder den Betrieb ruhen lässt, betrifft der Protest unmittelbar das pharmazeutische Personal. Für angestellte Approbierte, PTA und PKA werfen Inhaber-Protestschließungen handfeste arbeits- und tarifrechtliche Fragestellungen auf.
Annahmeverzug nach § 615 BGB: Volle Gehaltsfortzahlung ohne Minusstunden
Juristisch handelt es sich bei derartigen Protestaktionen nicht um einen gewerkschaftlichen Streik, sondern um eine einseitige Betriebsschließung durch den Arbeitgeber. Bietet das pharmazeutische Personal seine reguläre Arbeitsleistung an und wird diese aufgrund der Schließung nicht abgerufen, greift der Annahmeverzug des Arbeitgebers gemäß § 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis:
- Kein Zwangsurlaub: Inhaber dürfen Beschäftigte für Protesttage weder einseitig in den Erholungsurlaub schicken noch unbezahlte Freistellungen verordnen.
- Schutz der Arbeitszeitkonten: Im Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags Nordrhein (TGL) sowie des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) dürfen die ausfallenden Stunden nicht als Minusstunden verbucht werden.
- Gemeinsame Kundgebungsteilnahme: Reist das Team gemeinsam mit der Apothekenleitung zur Protestkundgebung nach Düsseldorf, gilt diese Zeit – sofern sie auf Anweisung oder im beiderseitigen Einvernehmen erfolgt – als reguläre Arbeitszeit einschließlich der anfallenden Fahrtkostenerstattung.
Extremer Druck auf die Notdienst-Teams in Dülken und Niederkrüchten
Während viele Apotheken im Kreisgebiet dunkel bleiben, spitzt sich die Lage für die Kolleginnen und Kollegen in den beiden eingeteilten Notdienst-Apotheken dramatisch zu. Durch den Wegfall der regulären Versorgungsstrukturen steigt der Andrang an den Notdienstschaltern erfahrungsgemäß massiv an. Hier sind die Schichtleitungen und Inhaber gefordert, den Arbeitsschutz strikt einzuhalten: Die Höchstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten auch im Notdienst uneingeschränkt. Angestellte Approbierte und PTA, die an diesem Tag Dienst tun, haben Anspruch auf die tarifvertraglich festgelegten Notdienstvergütungen beziehungsweise den vertraglich fixierten Freizeitausgleich. Eine personelle Aufstockung des Notdienstes durch zusätzliche Approbierte oder PKA zur Rezeptur- und Botendienstabwicklung ist bei Protestschließungen zwingend erforderlich, um eine Überlastung abzuwenden.
Der Spagat: Politischer Schulterschluss gegen die Blockade bei den Tarifgehältern
Die Gewerkschaft ADEXA unterstützt das Kernanliegen des Protests – die Anhebung des seit über einem Jahrzehnt nahezu eingefrorenen Festzuschlags nach § 129 SGB V sowie der Notdienstpauschale. Denn die wirtschaftliche Auszehrung der Betriebe wirkt sich unmittelbar auf die Tarifverhandlungen zwischen ADEXA und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) sowie dem ADA aus: Arbeitgeberverbände verweisen bei Gehaltsforderungen für PTA und PKA regelmäßig auf die stagnierenden Roherträge und Schließungswellen.
Gleichzeitig wächst jedoch der Frust bei vielen Beschäftigten, wenn Inhaber zwar den Notstand ausrufen, aber bei fairen Eingruppierungen und Reallohnsicherungen auf die Bremse treten. Eine nachhaltige Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung gelingt nur dann, wenn nicht allein das Rx-Honorar steigt, sondern die Mittel direkt in wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen fließen, um die massive Abwanderung von Fachkräften in Kliniken, Industrie und Krankenkassen zu stoppen.
Handlungsempfehlungen für betroffene Angestellte am Schließtag
Pharmazeutische Angestellte sollten für den Protesttag eine transparente Dokumentation sicherstellen. Prüfen Sie Ihren Dienstplan im Vorfeld: Wer dienstplanmäßig eingeteilt ist, dokumentiert seine Arbeitsbereitschaft. Bei Teilnahme an Protestaktionen außerhalb der Apotheke sollte vorab schriftlich fixiert werden, ob die Anreise und Kundgebungszeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Wer hingegen im Notdienst Dienst leistet, sollte jede geleistete Überstunde exakt erfassen, um die tariflichen Zuschläge gemäß RTV Nordrhein rechtssicher geltend machen zu können.
