Tarifpolitik

ApoVWG: ADA zerpflückt PTA-Vertretungspläne und warnt vor Tarif-Kollaps

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: Pharmazeutische Zeitung
ApoVWG: ADA zerpflückt PTA-Vertretungspläne und warnt vor Tarif-Kollaps

Die geplante 20-Tage-Vertretung durch PTA stößt beim ADA auf scharfe Kritik: Fehlende Qualifikationen, enorme Arbeitsverdichtung und der wachsende Druck auf das Lohnabstandsgebot belasten die Teams.

Arbeitsverdichtung statt echter Wertschätzung: Die Illusion der 20-Tage-Lösung

Im Vorfeld der entscheidenden Anhörung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags schlägt der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) deutliche Töne an. ADA-Vorsitzender Thomas Rochell erteilt der im Gesetzentwurf forcierten Vertretungsbefugnis für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) an bis zu 20 Tagen im Jahr eine klare Absage. Was das Bundesgesundheitsministerium als Flexibilisierung und Entlastung für Filial- und Landapotheken anpreist, entpuppt sich bei genauer arbeitsrechtlicher und praktischer Betrachtung als Risiko für das pharmazeutische Personal. Rochell stellt unmissverständlich klar, dass die Annahme, PTA könnten neben Rezeptur, Botendienstkoordination und täglicher Offizin-Beratung nun auch noch vollumfänglich Approbierte vertreten, an der Realität der Vor-Ort-Apotheken vorbeigeht.

Die ohnehin prekäre Personaldecke führt in den Teams bereits heute zu massiver Verdichtung der Arbeitsabläufe. Die Vorstellung, eine einzelne Fachkraft könne im laufenden Betrieb simultan komplexe pharmazeutische Kontrollpflichten, BtM-Dokumentationen und Leitungsaufgaben stemmen, ignoriert den Arbeitsschutz. Anstelle einer echten beruflichen Aufwertung droht eine gefährliche Überlastungsfalle, die den Beruf für den Nachwuchs noch unattraktiver macht.

Tarifgefüge unter Druck: Mindestlohn frisst das Abstandsgebot auf

Eng verknüpft mit den neuen Verantwortlichkeiten ist die ungelöste Vergütungsfrage. Der ADA begrüßt zwar grundsätzlich die Erweiterung des Leistungsspektrums um pharmazeutische Dienstleistungen (pDL), Schutzimpfungen und Screening-Angebote, verweist aber auf die finanzielle Schieflage der Betriebe: Ohne die seit Jahren geforderte Anhebung des Rx-Fixums auf mindestens 9,50 Euro fehlt den Inhabern schlicht der finanzielle Spielraum für eine leistungsgerechte Honorierung der Angestellten.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Durch den jüngsten Tarifabschluss im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) mit einer Lohnsteigerung von 3 Prozent und der zeitgleichen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro sind die Personalkosten pro Durchschnittsapotheke bereits um rund 12.500 Euro im Jahr gestiegen. Blickt man auf das Jahr 2027, in dem der Mindestlohn voraussichtlich auf 14,60 Euro klettern wird, gerät die gesamte Gehaltstabelle ins Wanken:

  • PKA-Einstiegsgehälter: Tarifliche Anfangsstufen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte würden ohne zeitnahe Nachverhandlungen rechnerisch unter die gesetzliche Lohnuntergrenze rutschen.
  • PTA-Einstiegsvergütung: Berufsanfänger unter den PTA lägen nur noch marginal über dem Mindestlohnniveau, was das zwingend gebotene tarifliche Lohnabstandsgebot faktisch aushöhlt.
  • Vergütungsanspruch bei Vertretung: PTA, die nach aufwendiger Schulung approbierte Tätigkeiten übernehmen, werden und müssen dies tarifvertraglich über neue Tätigkeitsmerkmale oder Zulagen einfordern – Kosten, für die im ApoVWG keinerlei Gegenfinanzierung vorgesehen ist.

Die Qualifizierungslücke: Drei Jahre regulatorischer Stillstand

Ein weiteres gravierendes Hindernis ist die zeitliche Dimension. Der ADA mahnt an, dass derzeit schlicht keine einzige PTA im Bundesgebiet über die formalen Voraussetzungen verfügt, um die geplante Vertretung rechtssicher auszuüben. Bis entsprechende modulare Curricula durch Bundesapothekerkammer und Gesetzgeber verabschiedet, akkreditiert und bundesweit durch Fortbildungsinstitute angeboten werden, vergehen nach Verbandsschätzungen mindestens drei Jahre.

Hinzu kommt die Freistellungsproblematik: Insbesondere kleinere Landapotheken mit zwei bis drei Angestellten können es sich betrieblich kaum leisten, Mitarbeiterinnen für mehrmonatige Fortbildungsblöcke von der Arbeitsleistung freizustellen, ohne die eigene Dienstbereitschaft zu gefährden. Bis überhaupt vertretungsberechtigte Fachkräfte am Markt verfügbar sind, dürften viele strukturschwache Betriebe die wirtschaftliche Segel gestrichen haben.

Konsequenzen für Angestellte: Klare Grenzen bei Haftung und Aufgaben

Für angestellte PTA und Approbierte zeichnet sich durch die ADA-Positionierung eine wichtige Leitlinie ab: Höhere Verantwortung darf im Gesetzgebungsverfahren nicht als billiges Substitut für fehlende Notdienst- und Vertretungshonorare missbraucht werden. Sollte das ApoVWG in der jetzigen Fassung Gesetz werden, müssen Berufsstand und Gewerkschaft ADEXA klare arbeitsvertragliche Leitplanken einfordern. Wer haftungsrelevante Pflichten der Apothekenleitung übernimmt, benötigt neben vollumfänglicher Freistellung von Routineaufgaben eine verbindliche tarifliche Höhergruppierung. Reine Absichtserklärungen der Bundespolitik ohne Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung bleiben eine Mogelpackung auf dem Rücken der Beschäftigten.