Tarifpolitik

Tarif-Stillstand im Rheinland: Verhandlungen zwischen ADEXA und TGL Nordrhein gescheitert

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung, DAZ
Tarif-Stillstand im Rheinland: Verhandlungen zwischen ADEXA und TGL Nordrhein gescheitert

Die Tarifverhandlungen zwischen ADEXA und der TGL Nordrhein enden ohne Ergebnis. Für PTA, PKA und Approbierte droht das Gehaltsniveau gegenüber dem ADA-Bundesgebiet weiter dramatisch abzufallen.

Der tarifpolitische Sonderweg im Kammerbezirk Nordrhein fordert seinen nächsten Tribut: Die Tarifgespräche zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) wurden ohne Ergebnis abgebrochen. Während im restlichen Bundesgebiet – mit Ausnahme von Sachsen – das Tarifwerk des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) die Maßstäbe setzt, verharren die Gehaltstabellen zwischen Krefeld, Köln und Aachen auf dem bisherigen Stand. Für das pharmazeutische Personal bedeutet dieser Verhandlungsabbruch eine spürbare Entwertung der eigenen Arbeitsleistung vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung.

Verhärtete Fronten: Honorarstau trifft auf Reallohnverlust

Die Verhandlungskommission der TGL Nordrhein verweigerte einen Tarifabschluss mit Verweis auf die wirtschaftliche Zerreißprobe der Vor-Ort-Apotheken. Neben dem seit 2013 stagnierenden Festzuschlag nach § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und den massiven Retaxationsrisiken führten die Arbeitgebervertreter vor allem das jüngste BGH-Urteil zu Skonti im Großhandel als Argument für fehlende Verteilungsspielräume an. Die Gewerkschaft ADEXA hielt dem entgegen, dass die Beschäftigten – von der PKA im Wareneingang bis zur vertretungsberechtigten Approbierten – die Hauptlast der täglichen Lieferengpässe und der ausufernden Bürokratie tragen und nicht als Sparbüchse für gesundheitspolitische Fehlsteuerungen herhalten dürfen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Statuserhalt durch Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG

Juristisch bedeutet das Scheitern der Verhandlungen zunächst das Einfrieren der Vergütungsstrukturen. Sofern ein bestehender Gehaltstarifvertrag form- und fristgerecht gekündigt wurde und kein neuer Abschluss zustande kommt, greift gemäß § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) die sogenannte Nachwirkung. Diese sichert den bestehenden Gehaltsanspruch für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse zwar nach unten ab, verhindert jedoch jegliche Dynamisierung. Konkret bedeutet dies für die Praxis:

  • Einfrieren der Berufsjahresstaffeln: Zwar steigen Angestellte bei Erreichen der nächsten Stufe weiterhin in die nominell höhere Berufsjahresgruppe auf, die Tabellenwerte selbst bleiben jedoch unberücksichtigt der Inflationsentwicklung starr.
  • Keine Anpassung von Zuschlägen: Überstundenzuschläge, Notdienstpauschalen gemäß Bundes- und Rahmentarifverträgen sowie Samstagszuschläge verharren auf dem bisherigen Niveau.
  • Gefahr der Entkopplung: Gegenüber dem ADA-Tarifgebiet droht das Bruttogehalt einer PTA im 10. Berufsjahr oder einer angestellten Apothekerin in Nordrhein um mehrere hundert Euro monatlich hinter die bundesweiten Standards zurückzufallen.

Drohende Abwanderung: Das Gehaltsgefälle zu Westfalen-Lippe

Das Scheitern der Verhandlungen verschärft den ohnehin grassierenden Fachkräftemangel im Rheinland drastisch. Bereits jetzt verzeichnen grenznahe Apotheken in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf eine Abwanderungsbewegung von pharmazeutischem Personal in das benachbarte Westfalen-Lippe (ADA-Tarifgebiet) oder nach Rheinland-Pfalz. Um eine vollzeitbeschäftigte PTA oder einen approbierten Mitarbeiter langfristig im Team zu halten, geraten Inhaber in Nordrhein zunehmend unter Zugzwang, unabhängig vom Tarifvertrag übertarifliche Zulagen zu vereinbaren. Das Scheitern am Verhandlungstisch delegiert den Vergütungskonflikt somit direkt an die einzelne Rezeptur- und Offizintheke.

Handlungsempfehlungen für Beschäftigte in Nordrhein

Angestellte in nordrheinischen Offizinen sollten in den kommenden Wochen ihre vertraglichen Grundlagen einer präzisen Prüfung unterziehen:

  • Klauselprüfung im Arbeitsvertrag: Enthält der Vertrag eine sogenannte strenge dynamische Bezugnahmeklausel, die auf das jeweils gültige Tarifwerk verweist, oder eine Gleichstellungsabrede? Fehlt eine ausdrückliche Bindung an die TGL Nordrhein, kann unter Umständen der Verweis auf den bundesweiten ADA-Tarif greifen.
  • Nachverhandlung über freiwillige Zulagen: Angesichts des Mangels an Vertretungskräften und qualifizierten PKA empfiehlt sich die aktive Forderung nach übertariflichen Funktionszulagen, Gutscheinen für steuerfreie Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 EStG) oder Fahrtkostenzuschüssen.
  • Gewerkschaftliche Signalwirkung: ADEXA hat signalisiert, die Schlichtungsmöglichkeiten zu prüfen. Beschäftigte müssen sich darauf einstellen, dass ein tariflicher Durchbruch nur durch einen höheren gewerkschaftlichen Organisationsgrad und gezielte Aktionen vor Ort erzwungen werden kann.