Eigenverantwortung nach § 3 Abs. 1a ApBetrO: Anspruch und Wirklichkeit
Auf dem 4. PTA-Gipfel des Apothekerverbands Nordrhein e.V. (AVNR) in Düsseldorf steht die Rolle der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten im Zentrum einer tiefgreifenden Debatte. Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des modernisierten PTA-Berufsgesetzes (PTABG) und der Neufassung der Apothekenbetriebsordnung nutzen viele Inhaber die Möglichkeiten zur Befreiung von der Beaufsichtigungspflicht gemäß § 3 Abs. 1a ApBetrO noch immer zögerlich. Während die Kammer- und Verbandsspitzen in Düsseldorf die Delegation pharmazeutischer Aufgaben loben, spüren Beschäftigte in den Offizinen vor allem eines: steigende Haftungs- und Dokumentationsrisiken bei unverändertem Gehaltsgefüge.
Tarifsonderweg Nordrhein: TGL-Verträge hinken der Teuerung hinterher
Ein zentraler Reibungspunkt abseits der offiziellen Tagungsbühne bleibt die tarifliche Situation im Rheinland. Im Gegensatz zum Bundesrahmenvertrag der ADA verhandelt die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein separat mit der Apothekengewerkschaft ADEXA. Für viele Berufsangehörige klafft eine empfindliche Schere zwischen den geforderten Zusatzqualifikationen – etwa für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) nach § 129 Abs. 5e SGB V – und der Eingruppierung in der Gehaltstabelle.
- Fehlende Funktionszulagen: Die eigenständige Freigabe von Rezepturen oder das Durchführen von Inhalationsschulungen schlägt sich bislang nicht in automatischen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen nieder.
- Überstundenkompensation: Trotz chronischen Personalmangels fehlen klare tarifliche Hebel gegen die Zunahme von Mehrarbeit im Notdienst und Samstagsdienst.
- Einstiegsgehälter: Berufsanfänger in Nordrhein orientieren sich zunehmend in Richtung Industrie oder Krankenkassen, da die Grundvergütung der Berufsjahresgruppe 1 bis 3 kaum noch mit verwandten Ausbildungsberufen konkurrieren kann.
Bürokratiedruck durch E-Rezept und Lieferengpässe
Der Arbeitsalltag der PTA wird längst nicht mehr primär von fundierter Patientenberatung geprägt. Wie Teilnehmer des Düsseldorfer Gipfels berichten, binden das Retax-Management bei digitalen Verordnungen, die Klärung von CardLink-Übermittlungsfehlern sowie die aufwendige Beschaffung im Rahmen des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) einen Großteil der Arbeitszeit. Die juristische Verantwortung für die korrekte Abgabe und die Prüfung von Darreichungsformen lastet in vielen Teams faktisch auf den Assistenten, ohne dass dafür die vertraglich vereinbarte Vorbereitungs- oder Recherchezeit eingeräumt wird.
Konkrete Konsequenzen für Arbeitsverträge und Dienstpläne
Um die Diskussionen des Gipfels in arbeitsrechtliche Realität zu überführen, müssen Vor-Ort-Apotheken klare vertragliche Rahmenbedingungen schaffen. Beschäftigte sollten schriftlich fixieren lassen, in welchem Umfang sie von der Beaufsichtigungspflicht entbunden sind und welche Haftungsfreistellungen durch die Betriebshaftpflicht des Inhabers greifen. Sofern zusätzliche Aufgaben wie die Organisation der pharmazeutischen Dienstleistungen oder das Rezeptur-Qualitätsmanagement übertragen werden, ist eine außertarifliche Zulage von mindestens 10 bis 15 Prozent auf das Grundgehalt nach TGL-Tabelle die einzig angemessene Kompensation, um den Verbleib im Beruf attraktiv zu halten.
