Praxis & Notdienst

Hängepartie um Borkumer Nordseeklinik: Was der Verkaufsstopp für Insel-Teams bedeutet

🗓️ 05. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme
Hängepartie um Borkumer Nordseeklinik: Was der Verkaufsstopp für Insel-Teams bedeutet

Der verzögerte Verkauf der Nordseeklinik auf Borkum verlängert die Unsicherheit für das pharmazeutische Personal vor Ort: Zwischen Notdienstbelastung, Personalplanung und Rezepturlogistik.

Die Hängepartie um das traditionsreiche Gebäude der Nordseeklinik an der oberen Promenade auf Borkum geht in die nächste Runde. Während letzte juristische Details und Abstimmungen den finalen Kaufvertragsabschluss verzögern, schlägt die Ungewissheit längst auf die pharmazeutische Versorgungsrealität der Nordseeinsel durch. Für die Beschäftigten in den öffentlichen Inselapotheken bedeutet das anhaltende Vakuum keine Entlastung, sondern eine massive Erschwerung der mittelfristigen Dienst- und Personalplanung. Ob angestellte Approbierte, PTA oder PKA: Auf einer Insel mit begrenzten Personalressourcen hängen Patientenströme, Nachtdienstbelastungen und das Rezeptvolumen unmittelbar am Fortgang stationärer Einrichtungen.

Dienstplanunsicherheit nach § 4 BRTV: Inselapotheken im Planungsdilemma

Auf dem Festland federn Filialverbünde oder benachbarte Apotheken Personalausfälle und schwankende Frequenzen ab – auf einer tideabhängigen Insel wie Borkum greift dieser Puffer nicht. Für das pharmazeutische Personal gelten die Vorgaben des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) uneingeschränkt, doch die praktische Umsetzung von Dienstplänen (§ 4 Abs. 2 und 3 BRTV) gerät ins Wanken, wenn unklar ist, wann und mit welchem Profil ein Klinikkomplex wieder in Betrieb geht. Reha-Patienten generieren einen kontinuierlichen Bedarf an Dauermedikation, individuellen Rezepturen und Akutverordnungen. Fällt dieser Block weg oder setzt unerwartet wieder ein, drohen entweder Personalüberhänge oder akute Überstundenberge (§ 7 BRTV), die angesichts der angespannten Wohnungsmarktsituation für Saisonkräfte kaum kurzfristig kompensiert werden können.

Notdienstzyklen und Arbeitszeitbelastung: Insel-Notdienst im Fokus

Besonders prekär stellt sich die Lage im Notdienst dar. Gemäß § 6 BRTV haben Angestellte Anspruch auf geregelte Notdienstvergütung und Freizeitausgleich. Auf einer Insel teilen sich minimale Apothekenteams die 365 Tage des Jahres. Ohne den geregelten Betrieb einer Rehabilitations- oder Fachklinik verschieben sich die Patientenkontakte außerhalb der regulären Öffnungszeiten unkalkulierbar in die Apothekennotdienste. Müssen Insel-Pharmazeuten Akutversorgungen von Kurgästen oder Touristen ohne klinikärztlichen Hintergrunddienst auffangen, führt dies zu extremen Belastungsspitzen mitten in der Nacht. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere die Einhaltung der ununterbrochenen Ruhezeit von elf Stunden nach § 5 ArbZG, gerät für Approbierte bei schmaler Personaldecke zur täglichen Zerreißprobe.

Wohnraum, Inselzuschläge und tarifliche Realitäten für PTA

Der stockende Verkauf zementiert zugleich das Nachwuchsproblem für pharmazeutisches Personal auf Borkum. Tarifgehälter nach ADEXA/ADA-Tarif bilden die realen Lebenshaltungskosten auf den Ostfriesischen Inseln – insbesondere die exorbitanten Mietkosten für Personalunterkünfte – oft nur unzureichend ab. Viele Apothekenleiter sind gezwungen, übertarifliche Zulagen oder Dienstwohnungen anzubieten, um qualifizierte PTA und PKA auf die Insel zu locken. Ein sanierter Klinikstandort könnte als Frequenzbringer und Stabilitätsanker fungieren, an dem sich langfristige Arbeitsverträge mit verlässlichen Arbeitszeitmodellen ausrichten lassen. Solange der Kaufvertrag an der Promenade nicht notariell beurkundet ist, zögern Apothekenleitungen verständlicherweise, unbefristete Stellen mit übertariflichen Garantien auszuschreiben.

Konkrete Handlungsschritte für angestellte Insel-Teams

Bis die künftige Nutzung der Nordseeklinik rechtlich und baulich besiegelt ist, sollten pharmazeutische Angestellte auf Borkum ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche penibel wahren:

  • Arbeitszeitkonten akribisch führen: Jede über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Stunde muss nach § 7 BRTV zeitnah dokumentiert und innerhalb der tariflichen Fristen ausgeglichen oder vergütet werden.
  • Notdienstbefreiungen und -einteilungen prüfen: Vor allem bei Teilzeitbeschäftigten muss die Verhältnismäßigkeit der Notdienstbereitschaft gewahrt bleiben.
  • Ruhezeiten einfordern: Bei Einsätzen im Nachtdienst muss sichergestellt sein, dass die gesetzlichen Erholungsphasen vor Antritt des Folgedienstes lückenlos eingehalten werden.