Tarifpolitik

Bayern beschwört Geschlossenheit: Was der Protestaufruf für Apothekenteams bedeutet

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: pharmazeutische-zeitung.de
Bayern beschwört Geschlossenheit: Was der Protestaufruf für Apothekenteams bedeutet

In Bayern fordern Kammer und Verband gemeinsamen Widerstand gegen die Reformpläne des BMG. Doch für PTA und angestellte Approbierte darf gelebte Solidarität keine einseitige Pflicht ohne Tarifwirkung sein.

Bayerischer Schulterschluss: Signalwirkung gegen Berliner Reformpläne

Unter dem Leitmotiv eines geschlossenen Auftretens erhöhen die Standesvertretungen im Freistaat den Druck auf das Bundesgesundheitsministerium. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) und die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) unterstreichen, dass nur ein konzertiertes Handeln aller pharmazeutischen Berufsgruppen die drohende Schwächung der Vor-Ort-Versorgung abwenden kann. Im Fokus der Kritik stehen vor allem die Pläne für sogenannte Scheinapotheken ohne ständige Anwesenheit einer approbierten Leitung sowie das Ausbleiben einer bedarfsgerechten Anpassung des Festzuschlags nach § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Gefahr für das Berufsbild: PTA und Approbierte im Visier der Aufweichung

Für die angestellten Fachkräfte geht es bei diesen standespolitischen Auseinandersetzungen längst nicht mehr nur um Verbandsrhetorik, sondern um fundamentale berufsrechtliche Standards. Sollten Zweigstellen oder telepharmazeutisch geführte Einheiten ohne approbierte Präsenz Realität werden, droht eine massive Verschiebung von Verantwortung auf die Berufsgruppe der PTA – jedoch ohne adäquate haftungsrechtliche Freistellung oder zwingende tarifliche Höhergruppierung. Gleichzeitig gefährdet das Modell der personell ausgedünnten Filiale vollwertige Arbeitsplätze für angestellte Apothekerinnen und Apotheker, während die pharmazeutische Betreuung der Patientenschaft qualitativ ausgehöhlt wird.

Arbeitsrechtliche Realität: Schließtage und Annahmeverzug nach § 615 BGB

Mobilisieren Verbände zu regionalen Protestaktionen, Praxisschließungen oder Kundgebungen, stellt sich für Angestellte unmittelbar die Frage nach den arbeitszeit- und vergütungsrechtlichen Konsequenzen. Beteiligt sich eine Apothekenleitung an Protestschließungen, liegt das unternehmerische Betriebsrisiko gemäß § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beim Arbeitgeber. Das bedeutet für die Belegschaft:

  • Vergütungsanspruch bleibt bestehen: Schließt der Inhaber die Apotheke aus Protestgründen außerhalb tariflicher Streiks, gerät er in Annahmeverzug; das Gehalt muss ungekürzt fortgezahlt werden.
  • Keine Pflicht zur Zwangsfreizeit: Das Nacharbeiten ausfallender Stunden auf dem Arbeitszeitkonto ist unzulässig, sofern die Schließung einseitig durch die Leitung angeordnet wurde.
  • Vorrang des BRTV: Im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags regelt § 4 Abs. 4 verbindlich, dass Minusstunden nur durch betriebliche Vereinbarungen oder tatsächliche Abwesenheiten des Arbeitnehmers entstehen dürfen, nicht durch Inhaberentscheide.

Gelebte Geschlossenheit erfordert faire Tarifabschlüsse der ADA

Die Gewerkschaft ADEXA betont seit Langem, dass der berechtigte Ruf nach Geschlossenheit zwischen Inhaberschaft und Team keine Einbahnstraße bleiben darf. Während Verbandsspitzen wie BAV-Chef Hans-Peter Hubmann, der zugleich den Deutschen Apothekerverband führt, die pharmazeutische Einheit beschwören, erleben Angestellte in den Gehaltsverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) oft zähe Abwehrkämpfe. Um Fachkräfte im System zu halten und Nachwuchs für PTA- und PKA-Berufe zu sichern, muss der politische Widerstand gegen Honorarkürzungen zwingend mit dem Bekenntnis zu spürbaren Reallohnsteigerungen und planbaren Notdienstentlastungen im BRTV verknüpft werden.

Handlungsempfehlungen für angestellte Approbierte, PTA und PKA

Beschäftigte sollten die bayerische Mobilisierungswelle nutzen, um arbeitsplatzbezogene Positionen intern wie extern aktiv einzubringen:

  • Dokumentieren Sie Schließzeiten bei Protesten präzise auf den Stundennachweisen, um ungerechtfertigte Minusstunden-Buchungen abzuwehren.
  • Thematisieren Sie im Team die realen Gefahren von delegationsbasierten Leitungsmodellen für den eigenen Arbeitsalltag und die persönliche Haftung.
  • Fordern Sie von der Apothekenleitung ein klares Bekenntnis dazu ein, dass wirtschaftliche Entlastungen der Apotheken direkt in die Stabilisierung der Tarifstrukturen fließen müssen.