Gewerkschaft & ADEXA

Systemrelevanz als Streikbremse: Das Dilemma der Apothekenberufe im Arbeitskampf

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: Apotheke Adhoc
Systemrelevanz als Streikbremse: Das Dilemma der Apothekenberufe im Arbeitskampf

Gefeiert als unverzichtbare Säule der Versorgung, rechtlich eingehegt bei Protesten: Das Spannungsfeld zwischen Art. 9 Abs. 3 GG, Notdienstpflicht und Tarifdurchsetzung in der Vor-Ort-Apotheke.

Der Begriff der Systemrelevanz hat für das pharmazeutische Personal einen bitteren Beigeschmack bekommen. Was in Krisenzeiten als gesellschaftliche Anerkennung gefeiert wurde, erweist sich in tariflichen Auseinandersetzungen und Protestphasen zunehmend als juristisches wie moralisches Korsett. Die provokante Klage, man sei „so systemrelevant, dass man uns den Streik verbietet“, rührt an den Grundfesten des arbeitsrechtlichen Status quo im Gesundheitswesen und offenbart die gravierende Schieflage zwischen Versorgungsverantwortung und tarifpolitischer Durchsetzungskraft.

Juristische Differenzierung: Inhaber-Protest versus kollektives Streikrecht

Rechtlich muss strikt getrennt werden, wer die Arbeit niederlegt. Während Apothekeninhaber als freie Gewerbetreibende und Träger des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags nach § 1 des Apothekengesetzes (ApoG) sowie § 23 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) kein klassisches Streikrecht besitzen und Schließungen genehmigen lassen müssen, gilt für angestellte Approbierte, PTA, PKA und Pharmaziepraktikanten das ungeschmälerte Grundrecht aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG). Angestellte in Apotheken sind keine Beamten; ihr Arbeitskampfrecht unterliegt denselben verfassungsrechtlichen Schutzgarantien wie das von Beschäftigten in der Industrie oder im öffentlichen Dienst.

Notdienstvereinbarungen: Warum ein Totalausfall rechtlich ausgeschlossen ist

Dass Streiks in der Vor-Ort-Apotheke in der Realität dennoch selten und schwerfällig wirken, liegt an den hohen Hürden für die Aufrechterhaltung der Akutversorgung. Tritt die Apothekengewerkschaft ADEXA in einen organisierten Warnstreik oder regulären Streik gegen den Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) oder die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein, muss zwingend eine Notdienstvereinbarung geschlossen werden:

  • Sicherstellung unaufschiebbarer Notfälle: Die Abgabe lebensnotwendiger Medikamente, Betäubungsmittel und Notfallrezepturen darf zu keinem Zeitpunkt unterbrochen werden.
  • Notbesetzung im Rotationsprinzip: Streikende Filialen müssen personell so ausgestattet bleiben, dass akute Notdienste nach den Turnusplänen der Kammern besetzt werden können.
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung der Gerichte: Arbeitsgerichte legen bei einstweiligen Verfügungen gegen Arbeitskampfmaßnahmen im Gesundheitswesen extrem strenge Maßstäbe an, um Gefahren für Leib und Leben von Patienten auszuschließen.

Das moralische Dilemma: Emotionale Bindung als Hebel gegen Gehaltsforderungen

Neben den juristischen Restriktionen existiert ein massiver informeller Druck. Vor allem in ländlichen Regionen und kleineren Vor-Ort-Apotheken stehen PTA und angestellte Apotheker in einem unmittelbaren, vertrauensvollen Verhältnis zu ihren Stammkunden. Ein konsequenter Ausstand wird von der Öffentlichkeit und Teilen der Politik vorschnell als Verstoß gegen das pharmazeutische Berufsethos gebrandmarkt. Diese moralische Aufladung des Arbeitsplatzes Apotheke führt dazu, dass die Arbeitgeberseite bei den Verhandlungen um den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) regelmäßig an das Pflichtbewusstsein appelliert, während Reallohnverluste und unbezahlte Mehrarbeit billigend in Kauf genommen werden.

Strategische Handlungsoptionen für das Apothekenpersonal

Um die Verhandlungsmacht von ADEXA nachhaltig zu stärken, ohne haftungs- oder arbeitsrechtliche Risiken einzugehen, müssen Beschäftigte ihre Rechte präzise kennen. Wer sich an rechtmäßig ausgerufenem Arbeitskampf beteiligt, begeht keine Pflichtverletzung nach dem Arbeitsvertrag. Weder Abmahnung noch Kündigung sind statthaft. Für die Praxis bedeutet das: Arbeitskampfmaßnahmen müssen stets gewerkschaftlich legitimiert und sauber koordiniert ablaufen. Eine bloße passive Frustration oder eigenmächtige Arbeitsverweigerung birgt erhebliche Risiken, während ein organisierter, notdienstgesicherter Streik das einzige legitime Instrument darstellt, um der Systemrelevanz auch den entsprechenden monetären Gegenwert im Gehaltstarif zu verleihen.