Gewerkschaft & ADEXA

PTA-Patenschaft gegen Nachwuchsmangel: Detmolder Modell überbrückt Ausbildungsdilemma

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: Lippische Landes-Zeitung
PTA-Patenschaft gegen Nachwuchsmangel: Detmolder Modell überbrückt Ausbildungsdilemma

Schulbank ohne Vergütung oder Praxisbezug im Minijob: Das Detmolder Patenschaftsmodell zeigt, wie PTA-Nachwuchs frühzeitig gebunden wird – und wirft grundlegende tarifpolitische Fragen auf.

Während angehende Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) von Beginn an nach dem bundesweiten Rahmentarifvertrag (BRTV) eine monatliche Ausbildungsvergütung erhalten – aktuell gestaffelt von 880 Euro im ersten bis zu 990 Euro im dritten Ausbildungsjahr –, blicken pharmazeutisch-technische Assistenten während ihrer ersten beiden Ausbildungsjahre finanziell weitgehend in die Röhre. Die schulische Ausbildung an den Berufsfachschulen schließt eine reguläre Vergütung durch den Betrieb aus. Um den Lebensunterhalt zu bestreiten, weichen viele Schüler in branchenfremde Aushilfsjobs in Gastronomie oder Lebensmitteleinzelhandel aus. Ein Pilotansatz in Ostwestfalen-Lippe setzt genau an dieser Schwachstelle an und sorgt für bundesweites Aufsehen in der Kammer- und Tariflandschaft.

Vom Regal in die Rezeptur: Das Patenschaftsprinzip im Praxistest

In der Detmolder Medicum-Apotheke erprobt Inhaber Christian Schmidt, zugleich Vorsitzender der Bezirksgruppe Lippe im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), eine engmaschige Verzahnung: Über eine sogenannte PTA-Patenschaft arbeitete die Auszubildende Aya Schubert während ihrer zweijährigen Schulzeit an der PTA-Fachschule Paderborn wöchentlich neun Stunden auf Minijob-Basis im Apothekenbetrieb. Anstatt Gläser zu spülen oder Kassen im Supermarkt zu bedienen, bewältigte sie Aufgaben in der pharmazeutischen Logistik: Warenwirtschaft, Pflege des Kommissionierautomaten, Retourenabwicklung und vorbereitende Arbeiten im Labor.

Die Vorteile dieser Symbiose liegen auf der Hand: Schulische Lerninhalte der Arzneimittelkunde und Galenik lassen sich unmittelbar an der Sicht- und Freiwahl sowie im Rezepturbereich spiegeln. Nach erfolgreichem erstem Prüfungsabschnitt absolviert die 20-Jährige nun ihr obligatorisches sechsmonatiges Apothekenpraktikum nahtlos im selben Betrieb – ohne monatelange Einarbeitungsverluste und mit gewachsenem Teamvertrauen.

Arbeitsrechtliche Grenzen: Was Patenschüler dürfen – und was nicht

Aus arbeits- und berufsrechtlicher Perspektive erfordert das Patenschaftsmodell jedoch eine präzise Abgrenzung. Vor dem Bestehen des ersten Prüfungsabschnitts greift für Schülerinnen und Schüler das novellierte PTA-Berufsgesetz (PTA-G) noch nicht im Sinne einer pharmazeutischen Vorbildung. Für Inhaber bedeutet dies strenge Compliance mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO):

  • Keine Abgabe verschreibungspflichtiger oder apothekenpflichtiger Arzneimittel: Die Beratung und Abgabe an Patienten bleibt approbiertem Personal oder fertig ausgebildeten Fachkräften unter Aufsicht vorbehalten (§ 3 Abs. 5 ApBetrO). Tätigkeiten am HV-Tisch beschränken sich rein auf Nebensortimente oder administrative Zuarbeiten.
  • Rezepturherstellung nur zur Ausbildung: Im Labor dürfen Arbeiten vor Abschluss der schulischen Ausbildung ausschließlich zu Lernzwecken unter direkter Anleitung und ständiger Aufsicht einer Fachkraft erfolgen. Eine eigenständige Freigabe von Ausgangsstoffen (§ 11 ApBetrO) oder Zwischenprodukten ist rechtlich ausgeschlossen.
  • Einhaltung der Minijob-Regelungen: Die Beschäftigung unterliegt dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der Entgeltgrenze von monatlich 538 Euro. Der Betrieb muss penibel darauf achten, dass Ausbildungszeiten an der Fachschule und Schichtpläne im Betrieb nicht mit den Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) kollidieren.

Vom Minijob in den Gehaltstarif: Der finanzielle Sprung ins Halbjahr

Mit dem Eintritt in das sechsmonatige Apothekenpraktikum ändert sich der Rechtsstatus grundlegend. Hier endet das Minijob-Verhältnis und der Ausbildungscharakter nach § 14 PTA-G greift vollumfänglich. Tarifgebundene Betriebe, die dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) oder der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) angehören, müssen nun die tariflichen Praktikantenvergütungen gewähren.

Im Geltungsbereich des BRTV zwischen ADA und der Apothekengewerkschaft ADEXA beträgt die Ausbildungsvergütung für PTA-Praktikanten aktuell 807 Euro brutto monatlich. In Nordrhein gelten über den Tarifvertrag mit der TGL Nordrhein vergleichbare Sätze. Für Patenschaftsapotheken erweist sich die Vorab-Investition hier doppelt rentabel: Weil die Praktikantin interne Softwareprozesse, QMS-Vorgaben und Warenflüsse bereits fehlerfrei beherrscht, generiert sie vom ersten Praktikumstag an eine echte Entlastung für das pharmazeutische Stammpersonal, statt wertvolle Approbiertenstunden für Basis-Unterweisungen zu binden.

Gewerkschaftliche Perspektive: Patenschaften heilen die Systemschwäche nicht

So erfolgreich das Detmolder Einzelbeispiel für die regionale Bindung von Fachkräften funktioniert, so deutlich formulieren Gewerkschaftsvertreter von ADEXA die strukturellen Grenzen solcher Initiativen. Ein Minijob neben einer anspruchsvollen, naturwissenschaftlich geprägten Vollzeitausbildung birgt stets die Gefahr der Überlastung. Während Aya Schubert von einer mentalen Entlastung durch Synergieeffekte berichtet, bleibt die Doppelbelastung aus Schulprüfungen und 9-Stunden-Woche ein Spagat, den nicht jeder Auszubildende bewältigen kann.

ADEXA fordert daher seit Jahren die vollständige Überführung der PTA-Ausbildung in ein duales, vom ersten Tag an vergütetes System – analog zu Pflegeberufen oder dualen Ausbildungsberufen im Handwerk. Solange der Gesetzgeber hier keine bundeseinheitliche Refinanzierung schafft, bleiben regionale Verbandsinitiativen wie in Westfalen-Lippe ein wichtiges Instrument der Schadensbegrenzung. Apothekeninhaber, die dem grassierenden Fachkräftemangel aktiv begegnen wollen, sollten Patenschaften jedoch nicht als billige Hilfskraftlösung begreifen: Nur wenn wöchentliche Fachgespräche, echte Lernzeit im Labor und tarifkonforme Anschlussverträge garantiert sind, wird aus dem Gelegenheitsjobber von heute die verlässliche Säule im HV von morgen.