Gewerkschaft & ADEXA

Anerkennung ausländischer Abschlüsse: ADEXA fordert klare Leitplanken

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: ADEXA: Die Apothekengewerkschaft
Anerkennung ausländischer Abschlüsse: ADEXA fordert klare Leitplanken

Verfahren beschleunigen, aber Versorgungsqualität sichern: ADEXA begrüßt schnellere Anerkennungen ausländischer Pharmazeuten, warnt jedoch vor Dumpinglöhnen und Mehrbelastungen für die Stammbelegschaft.

Der gravierende Fachkräftemangel in den öffentlichen Apotheken zwingt Politik und Standesvertretungen zum Handeln. Immer mehr Inhaberinnen und Inhaber setzen auf approbierte Kolleginnen und Kollegen sowie pharmazeutisches Personal aus Drittstaaten oder dem EU-Ausland, um offene Stellen überhaupt noch besetzen zu können. Doch die bürokratischen Hürden sind hoch: Monatelange Wartezeiten bei den Landesprüfungsämtern auf Defizitbescheide, Terminstau bei den Fachsprachprüfungen und langwierige Prüfungen der Gleichwertigkeit lähmen die Integration. Die Apothekengewerkschaft ADEXA begrüßt Initiativen zur Beschleunigung dieser Prozesse ausdrücklich als dringend benötigte Chance – knüpft ihre Zustimmung jedoch an unmissverständliche arbeitsrechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen.

Aufsichtspflicht nach § 2 ApBetrO: Keine Mehrbelastung ohne zeitliche Ressourcen

Bevor die uneingeschränkte Vollapprobation nach § 4 der Bundes-Apothekerordnung (BAPO) erteilt wird, arbeiten viele ausländische Pharmazeuten zunächst mit einer temporären Berufserlaubnis gemäß § 11 BAPO. Arbeits- und apothekenrechtlich hat dies gravierende Konsequenzen für das gesamte Team: Gemäß § 2 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dürfen Inhaber dieser Erlaubnis pharmazeutische Tätigkeiten ausschließlich unter der Aufsicht eines voll approbierten Apothekers ausüben. Für die bereits jetzt am Limit arbeitenden Approbierten im Team bedeutet dies eine erhebliche haftungsrechtliche Verantwortung und zusätzlichen Betreuungsaufwand. ADEXA fordert daher, dass diese Anleitung und Einarbeitung explizit in der Dienstplanung und Arbeitszeiterfassung nach § 4 Bundes-Rahmentarifvertrag (BRTV) verankert werden muss. Eine Einarbeitung „on the top“ im stressigen Notdienst- oder Rezepturalltag gefährdet sowohl die Versorgungsqualität als auch die Gesundheit des Stammpersonals.

Sprachniveau C1 ist Patientenschutz: Keine Abstriche an der Fachsprachprüfung

Ein zentraler Streitpunkt in der aktuellen Debatte um Verfahrenserleichterungen ist das geforderte Sprachniveau. ADEXA stellt klar: An der pharmazeutischen Fachsprachprüfung auf C1-Niveau darf nicht gerüttelt werden. Eine fundierte Kommunikation am HV-Tisch gemäß § 20 ApBetrO erfordert weit mehr als alltägliche Deutschkenntnisse. Missverständnisse bei Dosierungsanweisungen, Interaktionschecks oder der Beratung zu erklärungsbedürftigen Arzneimitteln bergen unmittelbare Risiken für Leib und Leben der Patientenschaft. Wer das Verfahren beschleunigen will, muss die Prüfungskapazitäten bei den Landesapothekerkammern massiv ausbauen und strukturierte Vorbereitungskurse fördern, statt die Qualitätskriterien nach unten zu korrigieren.

Tarifliche Eingruppierung: Transparenz statt Lohndumping

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Gewerkschaft der Bezahlung während der Übergangsphase. Ausländische Pharmazeuten, die mit Berufserlaubnis in der Apotheke tätig sind, fallen tarifvertraglich in eine Grauzone, da die Tarifverträge (BRTV, Rahmen-Tarifvertrag Nordrhein) keine explizite Berufsgruppe der „Apotheker unter Aufsicht“ definieren. Dies führt in der Praxis mitunter zu ausbeuterischen Bedingungen, bei denen hochqualifizierte Kräfte als pharmazeutische Hilfskräfte oder Praktikanten weit unter Tarif bezahlt werden, real aber anspruchsvolle pharmazeutische Arbeiten verrichten. ADEXA fordert verbindliche tarifliche Standards:

  • Faire Übergangsentlohnung: Kolleginnen und Kollegen in Anerkennung müssen während der Berufserlaubnis adäquat vergütet werden – orientiert an der Verantwortung und den geleisteten Fachaufgaben.
  • Keine Billiglohnkonkurrenz: Eine transparente Eingruppierung schützt auch die Stammbelegschaft vor verdecktem Lohndumping.
  • Freistellung für Prüfungen: Arbeitsverträge müssen verlässliche Freistellungsansprüche für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung beinhalten.

Konkrete Handlungsempfehlungen für Apothekenteams

Für Betriebsräte und Mitarbeiter bedeutet die Aufnahme ausländischer Kolleginnen und Kollegen, von Beginn an klare vertragliche Absprachen einzufordern. Arbeitsplatzbeschreibungen müssen eindeutig festlegen, welche Aufgaben eigenständig und welche ausschließlich unter Aufsicht erfolgen dürfen. Approbierte Kolleginnen und Kollegen sollten ihre Vorgesetzten schriftlich darauf hinweisen, wenn durch die Übernahme von Aufsichts- und Mentoringpflichten die Bewältigung des regulären Betriebsablaufs nicht mehr ordnungsgemäß gewährleistet werden kann. Nur wenn Beschleunigung mit Qualitätssicherung, verlässlicher Arbeitszeiterfassung und tariflicher Wertschätzung Hand in Hand geht, wird die Anerkennung ausländischer Fachkräfte zum nachhaltigen Gewinn für die Vor-Ort-Apotheke.