Der Verdrängungswettbewerb im deutschen Apothekenmarkt erreicht eine neue Eskalationsstufe: Über die Tochtergesellschaft Rossmann-Apotheke B.V. baut der Drogeriekonzern im niederländischen Emmen, unmittelbar an der niedersächsischen Landesgrenze bei Meppen, eine grenzüberschreitende Versandapotheke auf. Im Gegensatz zum Konkurrenten dm, der über Tschechien ausschließlich das OTC-Segment bedient, stößt Rossmann direkt in die lukrative Vollversorgung inklusive verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) vor. Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat der Konzern eine gezielte Abwerbekampagne gestartet, die sich an angestellte Pharmazeutinnen, Pharmazeuten und PTA aus den Vor-Ort-Apotheken der grenznahen Regionen Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens richtet.
Niederländisches Arbeitsrecht statt Tarifbindung nach BRTV
Was in den Stellenanzeigen mit Schlagworten wie »innovative Logistikstrukturen« und »apothekennahe Gesundheitsversorgung« umschrieben wird, erfordert aus arbeitnehmerrechtlicher Sicht eine nüchterne Prüfung des Kleingedruckten. Beschäftigte, die in Emmen anheuern, unterschreiben explizit einen Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht (Nederlands arbeidsrecht). Damit scheiden sie vollständig aus dem Geltungsbereich der bundesdeutschen Tarifverträge aus. Rechtsansprüche aus dem Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) oder den Rahmentarifverträgen der Tarifgemeinschaft Nordrhein (TGL) beziehungsweise Sachsens (SAV) erlöschen mit dem Grenzübertritt.
Für Approbierte und PTA bedeutet dieser Systemwechsel einen drastischen Wandel der arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen:
- Verlust tariflicher Eingruppierungen: Es existieren keine verbindlichen Berufsjahresstaffeln der ADEXA/ADA-Tariftabellen; Gehaltsbestandteile müssen rein individuell verhandelt werden.
- Entgeltfortzahlung und Krankengeld: Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek, Buch 7 Titel 10) beträgt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zwar bis zu zwei Jahre, gesetzlich garantiert sind jedoch häufig nur 70 Prozent des letzten Gehalts, sofern vertraglich keine Aufstockung vereinbart wurde.
- Kündigungsschutzmechanismen: Das vertraute deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift nicht. Zwar existiert in den Niederlanden ein behördliches Zustimmungsverfahren über die UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen) bei betriebsbedingten Kündigungen, die Abfindungsregeln nach der »Transitievergoeding« weichen jedoch fundamental von hiesigen Abwicklungen ab.
Gefahr für die Approbationsordnung und berufsrechtliche Pflichten
Besondere Aufmerksamkeit verlangt die Ausschreibung für leitende Positionen wie »Senior Apotheker / Teamleitung Pharmazie«. Der pharmazeutische Großversand operiert unter extremem Durchsatzdruck und getakteten Fließbandkontrollen. Angestellte Approbierte müssen hierbei bedenken, dass die Freigabe von Rx-Bestellungen für den deutschen Markt weiterhin strenge berufsrechtliche Sorgfaltspflichten nach sich zieht. Kommt es im Zuge industrieller Verpackungs- und Versandprozesse zu Medikationsfehlern oder werden Wechselwirkungsprüfungen im E-Rezept-Workflow algorithmisch verkürzt, haftet die pharmazeutische Leitung im Zweifel persönlich – straf- sowie standesrechtlich über die zuständige deutsche Landesapothekerkammer, sofern eine deutsche Approbation gehalten wird.
Vorsicht vor Versorgungsabwanderung: Renten- und Steuerfragen für Grenzgänger
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland behält und täglich nach Emmen pendelt, fällt unter den völkerrechtlichen Status als Grenzgänger gemäß dem deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen. Neben der steuerlichen Veranlagung droht vor allem eine Entkoppelung von den etablierten berufsständischen Versorgungswerken der Landesapothekerkammern. Statt der im Alter verlässlichen Kammerrente greift primär das niederländische Sozialversicherungssystem (AOW) kombiniert mit betrieblichen Pensionskassen. PTA verlieren zudem den tariflich verankerten Anspruch auf arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge gemäß § 18 BRTV.
Bevor pharmazeutisches Personal den Wechsel in die Drogerie-Logistik erwägt, sollten bestehende Arbeitsverhältnisse in der Vor-Ort-Apotheke nicht leichtfertig gekündigt werden. Ein formaler Vertragscheck unter Einbeziehung gewerkschaftlicher Rechtsberatung oder spezialisierter Fachanwälte für grenzüberschreitendes Arbeitsrecht ist unabdingbar, um nicht hinter den erkämpften Standards des deutschen Vor-Ort-Apothekenwesens zurückzubleiben.
