Gesundheitspolitik

Kommerz im Heilberuf: Was die Zahnarzt-Enthüllungen für Apothekenteams bedeuten

🗓️ 07. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme
Kommerz im Heilberuf: Was die Zahnarzt-Enthüllungen für Apothekenteams bedeuten

Verdeckte Recherchen decken fragwürdige Abrechnungspraktiken bei Zahnärzten auf. Welche Lehren zieht die Vor-Ort-Apotheke daraus für Beratungsethik, Zusatzverkäufe und arbeitsrechtliche Vorgaben?

Eine investigative Recherche des Magazins Stern sorgt derzeit für erhebliche Unruhe im Gesundheitswesen: Ein als Patient getarnter Reporter deckte auf, wie ihm in mehreren zahnärztlichen Praxen kostspielige, medizinisch fragwürdige Behandlungen und überzogene Privatleistungen aufgedrängt wurden, obwohl sein Gebiss von unabhängigen Fachgutachtern als vollkommen kariesfrei und gesund attestiert worden war. Während in der Zahnmedizin privatärztliche Steigerungssätze nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und umsatzgetriebene Praxisketten (iMVZ) im Fokus stehen, wirft der Skandal eine grundlegende Frage auf, die auch die pharmazeutische Praxis an der Tara unmittelbar berührt: Wo verläuft die Grenze zwischen wirtschaftlichem Überleben und heilkundlicher Integrität?

Gegenmodell zur freien Honorarvereinbarung: Die strenge Bindung der Apotheke

Für angestellte Apothekerinnen, Apotheker, PTA und PKA zeigt der zahnmedizinische Befund vor allem ein diametrales Vergütungssystem auf. Während Zahnarztpraxen über Analogabrechnungen und Faktorsteigerungen bis zum 3,5-fachen Satz eigenständig Liquidität generieren können, unterliegt die öffentliche Vor-Ort-Apotheke bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der strikten Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Der seit 2013 auf 8,35 Euro eingefrorene Fixzuschlag pro Rx-Packung – gekoppelt mit dem erhöhten Kassenabschlag nach § 130 SGB V – führt dazu, dass Inhaber wirtschaftlichen Spielraum fast ausschließlich im Bereich der Freiwahl, Sichtwahl und bei Nahrungsergänzungsmitteln suchen. Hieraus entsteht jedoch eine gefährliche Dynamik: Wenn wirtschaftlicher Druck auf die Offizin zunimmt, steigt auch die Versuchung, Mitarbeiter zu forcierten Zusatzverkäufen anzuhalten.

Arbeitsrechtliche Grenzen: Zielvereinbarungen und pharmazeutische Unabhängigkeit

Aus arbeits- und tarifrechtlicher Sicht stellt sich für das Apothekenpersonal die Frage, wie weit Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers (§ 106 Gewerbeordnung) beim Thema Cross-Selling und Empfehlungsdruck reichen dürfen. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), abgeschlossen zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), ist das Berufsbild klar auf heilberufliche Qualität ausgerichtet. Angestellte Approbierte sind gemäß § 8 Bundes-Apothekerordnung (BApO) und den Berufsordnungen der Landesapothekerkammern verpflichtet, ihren Beruf eigenverantwortlich und unabhängig von gewerblichen Interessen auszuüben:

  • Kein Zwang zur Indikationsausweitung: Vorgaben der Apothekenleitung, bestimmten Patientengruppen pauschal teure OTC-Präparate oder Nahrungsergänzungsmittel ohne fachliche Notwendigkeit aufzudrängen, verstoßen gegen die pharmazeutische Sorgfaltspflicht.
  • Umsatzprovisionen auf dem Prüfstand: Variable Vergütungsmodelle, die an reine Absatzmengen im Selbstmedikationsbereich gekoppelt sind, bergen das Risiko berufsrechtlicher Konflikte, wenn sie die neutrale Kontraindikationsprüfung nach § 20 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) korrumpieren.
  • Schutz vor unberechtigten Abmahnungen: Weigert sich eine PTA oder ein Approbierter aus fundierten pharmakologischen Gründen, einem Patienten ein fragwürdiges Kombinationspräparat zu verkaufen, stellt dies keine Arbeitsverweigerung dar.

Verbrauchervertrauen als Kernkompetenz im Wettbewerb mit Versandhändlern

Die aktuellen Enthüllungen im zahnärztlichen Sektor führen zu einem massiven Vertrauensverlust bei den Patienten. Für Vor-Ort-Apotheken liegt in dieser Entwicklung eine entscheidende Mahnung: In einer Phase, in der ausländische Versandkonzerne mit aggressiven Boni und rein warenförmigem Absatz werben, ist die unbestechliche, evidenzbasierte Beratung an der Tara das stärkste Alleinstellungsmerkmal der stationären Apotheke. Wenn Patienten spüren, dass die Empfehlung im Beratungsgespräch nicht von Verkaufsdruck oder Margenoptimierung, sondern ausschließlich vom tatsächlichen gesundheitlichen Nutzen geleitet wird, sichert dies das Vertrauen, das die Basis des gesamten Berufsstandes bildet.

Klare Handlungsleitlinien für das Beratungsgespräch an der Tara

Apothekenteams sollten den Anlass nutzen, interne Beratungsstandards verbindlich zu definieren. Die Leitlinien der Bundesapothekerkammer (BAK) zur Information und Beratung geben hierfür den verlässlichen Rahmen vor. Konkret bedeutet dies für den Arbeitsalltag: Evidenz vor Marge. Vor jeder Zusatzempfehlung muss zwingend geklärt werden, ob bestehende Dauermedikationen durch Selbstmedikationspräparate beeinträchtigt werden könnten. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen dürfen niemals die fachliche Pflicht zur fundierten Arzneimitteltherapiesicherheit überlagern – denn während zahnärztliche Übertherapien nun die Schlagzeilen beherrschen, bleibt die seriöse Vor-Ort-Offizin das unverzichtbare Korrektiv im Gesundheitssystem.