Arbeitsrecht

KI-Einsatz am HV-Tisch: Wer haftet bei Softwarefehlern in der Vor-Ort-Apotheke?

🗓️ 06. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme
KI-Einsatz am HV-Tisch: Wer haftet bei Softwarefehlern in der Vor-Ort-Apotheke?

Intelligente Algorithmen unterstützen Medikationsanalyse und Warenwirtschaft. Doch wer trägt die Verantwortung bei Fehlern? Die Apothekengewerkschaft ADEXA warnt vor Risikoverlagerung auf Beschäftigte.

Rechtliche Beratungspflicht bleibt unteilbar an pharmazeutisches Personal gebunden

Ob automatisierte Interaktionsprüfungen im Rahmen pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) oder algorithmusbasierte Medikationsanalysen: Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in die Apothekenpraxis. Die Apothekengewerkschaft ADEXA stellt hierbei unmissverständlich klar, dass moderne Digitalisierungswerkzeuge das pharmazeutische Fachpersonal am HV-Tisch weder ersetzen noch aus der gesetzlichen Verantwortung entlassen können. Nach § 20 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verbleibt die primäre Verpflichtung zur Information und Beratung unteilbar bei der Apothekerin oder dem Apotheker. Softwareprogramme stellen rein unterstützende Hilfsmittel dar, deren generierte Vorschläge stets einer eigenständigen fachlichen Plausibilitätsprüfung bedürfen.

Delegationsregeln und Verantwortungsteilung im Apothekenteam

Für angestellte Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) gilt: Die eigenverantwortliche Übernahme von Beratungsaufgaben unter Einsatz von Analysesoftware setzt zwingend voraus, dass die Apothekenleitung diesen Rahmen zuvor schriftlich oder elektronisch eindeutig festgelegt hat. In dieser verbindlichen Dienstanweisung muss unmissverständlich geregelt sein, bei welchen Schwellenwerten, Interaktionsstufen oder Risikokonstellationen zwingend eine Approbierte oder ein Approbierter hinzugezogen werden muss. Unterbleibt eine solche klare Organisationsanweisung der Betriebsleitung, darf das Haftungsrisiko für fehlerhafte Software-Ausgaben keinesfalls auf die nachgeordneten Berufsgruppen abgewälzt werden.

Innerbetrieblicher Schadensausgleich schützt Angestellte bei Systemversagen

Kommt es infolge eines unbemerkten Algorithmenfehlers zu Fehldosierungen oder unentdeckten Kontraindikationen bei der Medikamentenabgabe, stellt sich sofort die Haftungsfrage. Arbeitsrechtlich greifen für Angestellte in Apotheken die vom Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 – 8 AZR 418/09) gefestigten Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs:

  • Leichte Fahrlässigkeit: Unterläuft dem Mitarbeiter ein Flüchtigkeitsfehler, während die KI eine fehlerhafte Empfehlung als unbedenklich ausgewiesen hat, haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht; der Schaden verbleibt vollumfänglich beim Betriebsinhaber.
  • Mittlere Fahrlässigkeit: Bei Außerachtlassung der verkehrserforderlichen Sorgfalt wird der Schaden quotenmäßig zwischen Apothekeninhaber und Angestelltem aufgeteilt, wobei die Schadenshöhe typischerweise durch Monatsgehälter gedeckelt wird.
  • Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Wer offensichtliche Systemwarnungen oder gravierende Unstimmigkeiten am Bildschirm vorsätzlich ignoriert und die gebotene Nachprüfung unterlässt, haftet in der Regel in vollem Umfang selbst.

Verbindliche Integration in das Qualitätsmanagement-System zwingend erforderlich

Um Rechtsunsicherheiten im Arbeitsalltag auszuschließen, fordert die ADEXA die Aufnahme klar definierter digitaler Standardarbeitsanweisungen (SOP) in das einrichtungsbezogene Qualitätsmanagementsystem. Inhaber stehen in der Organisationspflicht, das pharmazeutische Personal vor dem Echtbetrieb neuer Softwaremodule fundiert zu schulen. Betriebsintern muss lückenlos dokumentiert sein, welcher Einsatzzweck für welches Tool freigegeben ist, welche Prüfroutinen vor der Arzneimittelausgabe zwingend manuell gegenzuzeichnen sind und welche Meldekette greift, wenn ein Berechnungsergebnis der Software unplausibel erscheint. KI-Systeme dürfen keinesfalls dazu führen, dass technologische Risiken der Warenwirtschaft lautlos auf die Schultern des Personals am HV-Tisch abgeladen werden.