Tarifpolitik

Kassen-Attacke gegen Protesttage: Was der Honorarstreit für Apothekenteams bedeutet

🗓️ 05. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme
Kassen-Attacke gegen Protesttage: Was der Honorarstreit für Apothekenteams bedeutet

Der GKV-Spitzenverband bezweifelt den Honorarstillstand der Apotheken. Für Angestellte ist der Konflikt brandgefährlich: Er blockiert Gehaltszuwächse bei ADEXA und wirft arbeitsrechtliche Fragen an Protesttagen auf.

Zahlenstreit um das Fixum: GKV relativiert 13 Jahre Stillstand

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschärft den Ton gegenüber den Apothekenleitungen und stellt deren Kernargumentation infrage. Während Verbände wie die ABDA auf das seit 2013 bei 8,35 Euro eingefrorene Rx-Fixum nach § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verweisen, rechnen die Krankenkassen vor, dass die Gesamteinnahmen der Apotheken durch Packungswachstum und hochpreisige Arzneimittel gestiegen seien. Für pharmazeutische Angestellte – insbesondere PTA, PKA und angestellte Approbierte – offenbart dieser Disput eine fundamentale Schieflage: Die prozentualen Vergütungsanteile fangen die galoppierenden Betriebs- und Personalkosten längst nicht mehr auf, zumal der temporär auf 2,00 Euro angehobene Kassenabschlag (§ 130 SGB V) die wirtschaftliche Basis vieler Betriebe weiter erodiert hat.

Lohnstau am HV-Tisch: Das Honorar-Patt blockiert Tarifabschlüsse

Die Blockadehaltung zwischen Krankenkassen und Apothekerschaft schlägt ungefiltert auf die Verhandlungen zwischen der Apothekengewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) durch. In den Tarifrunden zum Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) sowie den regionalen Tarifverträgen führen Inhaber regelmäßig die stagnierende staatliche Vergütung als Begründung dafür an, berechtigte Gehaltsforderungen nicht erfüllen zu können. Das Resultat ist ein dramatischer Reallohnverlust für das pharmazeutische Personal: Während die Lebenshaltungskosten drastisch gestiegen sind, hinken die Tarifgehälter in Vor-Ort-Apotheken der allgemeinen Lohnentwicklung hinterher. Die Weigerung der Kassen, den Inflationsausgleich bei der Grundvergütung anzuerkennen, zementiert damit unmittelbar den Fachkräftemangel.

Protesttag versus Streik: Klare arbeitsrechtliche Grenzen für Angestellte

Schließen Inhaber ihre Apotheken im Rahmen bundesweiter Proteste, handelt es sich rein juristisch nicht um einen Arbeitskampf im Sinne des Streikrechts nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, sondern um eine politische Schließung bzw. Betriebsstilllegung durch die Arbeitgeberseite. Für das angestellte Personal greift hier unmissverständlich das Institut des Annahmeverzugs nach § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Vergütungsanspruch: Bieten Beschäftigte ihre Arbeitskraft ordnungsgemäß an, behalten sie den vollen Anspruch auf ihr Gehalt, selbst wenn die Offizin geschlossen bleibt.
  • Kein Zwangsurlaub: Inhaber dürfen für Protesttage weder eigenmächtig Erholungsurlaub anordnen noch einseitig Minusstunden auf Arbeitszeitkonten verbuchen.
  • Ersatzarbeiten: Das Team kann während der Schließungszeiten für apothekenübliche Innenarbeiten (z. B. Rezepturherstellung, Retourenprüfung, Dokumentation oder Warenlagerpflege) eingeteilt werden.

Ausblick für Apothekenteams: Gesetzliche Dynamisierung als Ausweg

Um die Abwärtsspirale aus Sparvorgaben der Kassen und abwanderndem Fachpersonal zu durchbrechen, fordert ADEXA neben spürbaren Gehaltserhöhungen eine gesetzlich verankerte, automatische Dynamisierung des Festzuschlags im SGB V. Nur eine verlässliche Indexierung entzieht den Arbeitgebern das Argument der wirtschaftlichen Unmöglichkeit bei Tarifanpassungen. Für Beschäftigte gilt: Protestaktionen der Inhaber dürfen nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerrechte ausgetragen werden. Gesetzliche Ansprüche auf Vergütung und vertraglich fixierte Arbeitszeiten bleiben auch an bundesweiten Aktionstagen uneingeschränkt bestehen.