Gesundheitspolitik

Bundesrat stoppt Apotheke light: Klare Absage an PTA-Vertretung und Filialketten

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: Pharmazeutische Zeitung
Bundesrat stoppt Apotheke light: Klare Absage an PTA-Vertretung und Filialketten

Die Länderkammer stellt sich gegen Lauterbachs Reformpläne: Keine Apotheke ohne Approbierte, Stopp der Kettenbildung und die Forderung nach 9,50 Euro Fixum stärken angestellten Teams den Rücken.

Länderkammer zieht rote Linie gegen Qualitätsabbau

Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für ein Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) haben im Bundesrat einen massiven Dämpfer erhalten. In einer geschlossenen Stellungnahme erteilte die Länderkammer den zentralen Vorhaben des Ministers eine deutliche Absage: Weder die Einführung von Schein-Filialen ohne anwesende Apothekerinnen und Apotheker noch die geplante Vertretungsbefugnis durch Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) finden bei den Ländern eine Mehrheit. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) warnte vor dem Plenum eindringlich davor, bewährte Versorgungsstrukturen irreversibel zu beschädigen. Wer versuche, strukturelle Defizite über eine Absenkung fachlicher Standards zu kaschieren, begebe sich auf einen gefährlichen Irrweg.

Haftungsfalle und Entwertung: Warum PTA-Vertretung arbeitsrechtlich scheitern muss

Für die Gewerkschaft ADEXA und das pharmazeutische Personal vor Ort bestätigt das Votum der Länder eine fundamentale Warnung: Die geplante Vertretungsbefugnis hätte angestellte PTA in eine massive arbeits- und haftungsrechtliche Zwickmühle manövriert. Nach geltendem Recht arbeiten PTA unter Aufsicht; die pharmazeutische Letztverantwortung und Freigabe liegen beim approbierten Personal. Lauterbachs Entwurf sah vor, PTA stunden- oder tageweise alleinige Verantwortung über Abgabe, Beratung und Notfallmanagement zu übertragen – ohne dass der Bundes-Rahmentarifvertrag (BRTV) ein solches Risikoprofil überhaupt abbildet.

  • Haftungsrisiken: Ohne approbierte Absicherung vor Ort hätten PTA bei Medikationsfehlern oder Kontraindikationen ein extremes zivil- und strafrechtliches Expositionsrisiko getragen.
  • Tarifliche Schieflage: Weder der BRTV noch die Tarifverträge der Region Nordrhein (TGL) oder Sachsens (SAV) sehen Vergütungsstufen vor, die eine faktische Apothekenleitung durch nicht-approbiertes Personal kompensieren.
  • Personeller Verdrängungsdruck: Angestellte Approbierte fürchteten zu Recht, als „teure Fachkräfte“ aus den Dienstplänen gedrängt und durch rein betriebswirtschaftlich motivierte PTA-Notbesetzungen ersetzt zu werden.

Mehrbesitzverbot verteidigen: US-Verhältnisse abgewehrt

Auch bei der geplanten Erleichterung von Zweigapotheken schoben die Länder den Riegel vor. Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) mahnte an, dass eine unkontrollierte Ausweitung von Filial- und Zweigstrukturen die Aushöhlung des bewährten Mehrbesitzverbotes einleite. Schenk verwies explizit auf die Vereinigten Staaten, wo marktbeherrschende Ketten wie Rite Aid nach rein renditeorientierten Kriterien agierten und schließlich in die Insolvenz schlitterten, was riesige Versorgungslücken riss. Der Bundesrat fordert stattdessen eine strikte Deckelung: Apothekenleiter dürfen weiterhin maximal vier Betriebsstätten führen, wovon höchstens eine einzige als Zweigapotheke betrieben werden darf. Für Angestellte bedeutet dies Schutz vor hemmungsloser Filialisierung, die in der Praxis erfahrungsgemäß zu dünneren Personaldecken, Springerdiensten und einer massiven Verdichtung der Notdienstturnusse führt.

Wirtschaftliches Fundament: Fixum-Erhöhung auf 9,50 Euro gefordert

Neben der Strukturfrage setzt der Bundesrat vor allem beim finanziellen Fundament an. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) machte deutlich, dass neue heilberufliche Dienstleistungen, Medikationsanalysen und Impfangebote zwar ausdrücklich begrüßt werden, diese jedoch ohne eine solide wirtschaftliche Basis ins Leere laufen. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, das seit über einem Jahrzehnt faktisch eingefrorene Festzuschlag-Fixum umgehend von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro pro Rx-Packung anzuheben. Eine solche Anpassung ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass die Arbeitgeberseite (ADA) bei den anstehenden Gehaltstarifverhandlungen wieder handlungsfähig wird. Ohne eine inflationsfeste Refinanzierung der Apothekenhonorare blieben die dringend erforderlichen Reallohnsteigerungen für PTA, PKA und Approbierte weiterhin an den Blockaden der Inhaberverbände hängen.

Votum stärkt den parlamentarischen Widerstand im Bundestag

Der Beschluss der Länderkammer ist für die Beschäftigten in den Vor-Ort-Apotheken ein überfälliges Signal der Wertschätzung. Zwar ist das ApoRG im Bundesrat formal nicht zustimmungspflichtig, doch das geschlossene politische Votum über Parteigrenzen hinweg entfaltet eine enorme Hebelwirkung auf die anstehenden Lesungen im Deutschen Bundestag. Für Apothekenteams und Betriebsräte gilt es nun, die Abgeordneten der Regierungsfraktionen in den Wahlkreisen direkt mit den Argumenten des Bundesrates zu konfrontieren: Echte Standortsicherung gelingt nur mit fairen Tarifen, tarifvertraglicher Absicherung und approbierter Präsenz – nicht durch arbeitsrechtliche Notoperationen am Personal.