Arbeitsrecht

Behörden prüfen PTA-Tagebücher: Schärfere Kontrollen nach Betrugsverdacht im Praktikum

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: Apotheke Adhoc
Behörden prüfen PTA-Tagebücher: Schärfere Kontrollen nach Betrugsverdacht im Praktikum

Nach Manipulationsvorwürfen bei Ausbildungsnachweisen verschärfen Aufsichtsbehörden die Kontrollen. Welche juristischen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen Praktikanten und Ausbildern jetzt drohen.

Die sechsmonatige praktische Ausbildung in der Vor-Ort-Apotheke bildet das finale Scharnier zwischen schulischer Theorie und der staatlichen Erlaubnis zur Berufsausübung als Pharmazeutisch-technische Assistenz. Nun gerät dieses Ausbildungssegment massiv unter behördlichen Druck: Nach konkreten Betrugsvorwürfen bezüglich fingierter, kopierter oder durch Dritte erstellter Ausbildungsberichte haben die zuständigen Landesprüfungsämter und Pharmazieräte angekündigt, die vorgelegten PTA-Tagebücher künftig einer rigorosen Einzelfallprüfung zu unterziehen.

Fälschungsvorwürfe alarmieren Prüfungsämter und Standesvertretungen

Auslöser der verschärften Kontrollpraxis sind Erkenntnisse über systematische Unregelmäßigkeiten: In mehreren Fällen standen Berichte im Raum, bei denen Rezepturen, Plausibilitätsprüfungen und analytische Prüfbefunde im Tagebuch detailliert dokumentiert wurden, die im Apothekenalltag de facto nie stattfanden. Die Aufsichtsbehörden werten das Einreichen fingierter Ausbildungstagebücher nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Täuschungsversuch im staatlichen Prüfungsverfahren. Wird eine absichtliche Manipulation nachgewiesen, droht gemäß den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Länder die Nichtanerkennung des praktischen Halbjahres oder die Verweigerung der Zulassung zum zweiten Prüfungsabschnitt.

Rechtlicher Rahmen: Das Tagebuch als Prüfungsbestandteil

Nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) in Verbindung mit dem PTA-Berufsgesetz ist die Führung des Tagebuchs gesetzlich vorgeschrieben. Es dient als formaler Nachweis darüber, dass der angehende Berufsangehörige die Kernkompetenzen nach § 14 PTA-APrV tatsächlich eingeübt hat – darunter:

  • die eigenständige Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln (Rezeptur und Defektur) inklusive Plausibilitätsbeurteilung,
  • die Prüfung von Ausgangsstoffen nach Arzneibuchmonographien,
  • die qualifizierte Information und Beratung von Patienten zu Fertigarzneimitteln, Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren.

Mit der Unterschrift unter den einzelnen Berichten bestätigt die ausbildende Apothekenleitung oder die beauftragte Aufsichtsperson rechtsverbindlich, dass die geschilderten pharmazeutischen Tätigkeiten tatsächlich in der jeweiligen Offizin unter fachlicher Anleitung durchgeführt wurden.

Gefahr für Approbierte: Urkundenfälschung und berufsrechtliche Folgen

Die behördliche Nachprüfung trifft nicht nur die Praktikanten. Unterzeichnen approbierte Ausbilder oder Inhaber Ausbildungsnachweise „blind“, ohne dass die dokumentierten Herstellungen überhaupt im Rezepturjournal der Apotheke oder die Prüfungen im Laborprotokoll existieren, greift das Straf- und Berufsrecht. Neben dem Straftatbestand des Ausstellens unrichtiger Zeugnisse bzw. Beihilfe zum Betrug drohen der Apothekenleitung berufsgerichtliche Verfahren durch die Apothekerkammern sowie der Entzug der Ausbildungsberechtigung. Bei Diskrepanzen zwischen dem PTA-Tagebuch und den amtlichen Betriebstagebüchern der Apotheke (§ 22 ApBetrO) stehen Prüfer im Rahmen unangekündigter Revisionen vor einem klaren Compliance-Verstoß.

Spannungsfeld zwischen Billigarbeitskraft und Ausbildungsauftrag

Gewerkschaftliche Beobachter wie die ADEXA mahnen seit Langem an, dass PTA-Praktikanten im Apothekenalltag zu häufig als unterbezahlte Vollzeitkräfte im Handverkauf oder bei der Warenbewirtschaftung verheizt werden, anstatt fundiert ausgebildet zu werden. Bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von aktuell lediglich 850 Euro brutto gemäß Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) fehlt vielen Auszubildenden während der regulären 40-Stunden-Woche schlichtweg die Zeit, anspruchsvolle Rezepturen herzustellen und die vorgeschriebenen Berichte zu verfassen. Wird die Ausbildungsdokumentation systematisch in die unbezahlte Freizeit verlagert, steigt der Druck auf die Praktikanten, auf vorgefertigte Textbausteine oder fremde Vorlagen zurückzugreifen.

Konkrete Prüfschritte für Vor-Ort-Apotheken

Um Rechtsunsicherheiten und behördlichen Beanstandungen vorzubeugen, müssen Apothekenleitungen und Praxisanleiter ihre Ausbildungsabläufe unverzüglich anpassen:

  • Rezepturabgleich: Jedes im Tagebuch beschriebene Herstellungsverfahren muss mit einer realen Herstellungsanweisung und einem datierten Herstellungsprotokoll im Apothekenlabor korrespondieren.
  • Feste Dokumentationszeiten: PTA-Praktikanten ist im Dienstplan verbindliche Arbeitszeit für das Verfassen der Tagebuchberichte und die Recherche in Standardwerken (HAB, Ph. Eur., DAC/NRF) einzuräumen.
  • Fortlaufende Gegenzeichnung: Berichte dürfen nicht am Ende des Halbjahres gesammelt unterschrieben werden; die Durchsicht und fachliche Korrektur muss zeitnah zur praktischen Durchführung erfolgen.