Gewerkschaft & ADEXA

ApoVWG: ADEXA warnt vor Haftungsfallen bei PTA-Vertretung ohne Approbierte

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: Pharmazeutische Zeitung
ApoVWG: ADEXA warnt vor Haftungsfallen bei PTA-Vertretung ohne Approbierte

Das ApoVWG erlaubt erfahrenen PTA das Einspringen für bis zu 20 Tage pro Jahr. ADEXA warnt vor massiver Rechtsunsicherheit bei Haftung, BtM-Verantwortung und fordert tarifliche Regelungen im BRTV.

Der 20-Tage-Kompromiss im ApoVWG: Was der Gesetzgeber beschlossen hat

Mit dem am 22. Mai vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Apotheken-Versorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat die Bundespolitik die Weichen für eine historische Zäsur im Apothekenbetrieb gestellt. Zwar wurde das ursprüngliche Modell der vollkommen approbiertenfreien Zweigapotheke verworfen, doch die verabschiedete Vertretungsregelung wirft für Beschäftigte erhebliche Fragen auf: Künftig sollen erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) den Apothekenbetrieb vorübergehend eigenständig aufrechterhalten dürfen, wenn keine Approbierte vor Ort ist. Die Hürden sind formal eng gesteckt – die Regelung gilt ausschließlich in ländlichen Regionen, erfordert eine vorherige behördliche Genehmigung, ist auf höchstens 20 Tage pro Kalenderjahr sowie maximal zehn Tage am Stück limitiert und soll über eine fünfjährige Erprobungsphase mit anschließender Evaluierung laufen.

Kluft zwischen Politik und Gesetzestext: »Politische Botschaften schaffen kein Recht«

Obwohl Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) gegenüber ADEXA-Bundesvorstand Andreas May betonte, dass es sich keineswegs um eine dauerhafte Leitungsbefugnis handele, schlägt die Apothekengewerkschaft Alarm. Die Gewerkschaftsspitze moniert eine gravierende Diskrepanz zwischen den verbalen Beruhigungspillen aus Berlin und dem tatsächlichen Gesetzestext: Politische Absichtsbekundungen seien vor Gericht im Ernstfall wertlos. Das Gesetz lasse gefährlich viel Interpretationsspielraum offen – angefangen bei der Frage, ab wann eine PTA juristisch als »erfahren« gilt, bis hin zu den bürokratischen Kriterien, nach denen Aufsichtsbehörden eine Genehmigung erteilen oder versagen dürfen.

Gefahr für das pharmazeutische Personal: Ungeklärte Haftung bei Rx und BtM

Besonders brisant sind die haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen für das angestellte Fachpersonal. Während der Apothekeninhaber nach § 2 Abs. 2 ApoG die Gesamtverantwortung trägt, stehen vertretende PTA im Verkaufsalltag an vorderster Front:

  • Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx): Es fehlt an verbindlichen Rechtsnormen, wie die pharmazeutische Letztentscheidung ohne Rücksprache mit einem approbierten Apotheker abgesichert ist.
  • Betäubungsmittelrecht (BtM): Der Umgang mit BtM erfordert nach dem Betäubungsmittelgesetz lückenlose Kontrollen und Dokumentationen, die bisher strikt an die Approbation bzw. offizielle Vertretungsbefugnisse gekoppelt sind. Hier droht PTA bei Dokumentationsfehlern persönliche Verantwortung.
  • Zivilrechtliche Schadenshaftung: Im Falle eines Medikations- oder Beratungsfehlers ist vollkommen unreguliert, inwieweit angestellte PTA durch Betriebshaftpflichtversicherungen des Inhabers geschützt sind oder ob sie persönlich in Regress genommen werden können.

Tarifpolitischer Sprengstoff: Auslaufender BRTV verlangt klare Vergütungsstrukturen

Neben den juristischen Risiken fordert die Gewerkschaft eine zügige materielle Anerkennung der zusätzlichen Last. Da die aktuellen Rahmentarifverträge – darunter der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) sowie die regionalen Vereinbarungen – in diesem Jahr auslaufen, rückt ADEXA das Thema ganz oben auf die Agenda der anstehenden Tarifrunden. Eine Übernahme von Betriebsführungsaufgaben im Alleingang darf nach Gewerkschaftslesart keinesfalls zum Nulltarif der regulären PTA-Gehaltstabelle (§ 14 BRTV) erfolgen. Gefordert werden verbindliche Verantwortungszulagen und klare Freistellungsregelungen von der Haftung, sollte der Arbeitgeber eine PTA für Vertretungstage nach ApoVWG einteilen.

Forderungen an das BMG: Vor Verordnungs-Erlass keine voreiligen Zusagen unterschreiben

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat angekündigt, die bestehenden Leerstellen über nachgelagerte Rechtsverordnungen zu konkretisieren. ADEXA steht hierzu im direkten Austausch mit Ministerium und Bundestagsabgeordneten und pocht auf unmissverständliche Schutzstandards. Für die Praxis vor Ort empfiehlt sich bis zum Vorliegen rechtssicherer Verordnungen äußerste Zurückhaltung: PTA sollten sich keinesfalls durch vertragliche Zusatzvereinbarungen oder Druck der Apothekenleitung voreilig verpflichten lassen, Vertretungstage eigenverantwortlich zu übernehmen, solange weder Haftungsfreistellungen noch behördliche Zulassungsvoraussetzungen transparent geregelt sind.