Schließungswelle in der Hauptstadtregion: Ein Hilferuf mit Signalwirkung
Am Brandenburger Tor und vor den Landesparlamenten formierte sich ein geschlossenes Bild: Hunderte Inhaberinnen, Inhaber und Teammitglieder aus Berlin und Brandenburg legten am heutigen Protesttag die Arbeit nieder, um gegen die verfehlte Gesundheitspolitik des Bundes zu demonstrieren. Während der reguläre Publikumsverkehr in den meisten Vor-Ort-Apotheken ruhte, wurde die Versorgung akut erkrankter Patienten über behördlich eingeteilte Notdienstapotheken gemäß § 23 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) lückenlos aufrechterhalten. Der Protest richtet sich vordergründig gegen das seit über einem Jahrzehnt praktisch eingefrorene Apothekenhonorar von 8,35 Euro Festzuschlag pro rezeptpflichtigem Fertigarzneimittel (§ 3 Arzneimittelpreisverordnung). Für die angestellten Fachkräfte – von der PKA über die PTA bis zu den approbierten Vertretungskräften – geht es bei diesem Streit jedoch um weit mehr als um Unternehmerrenditen: Es geht um das wirtschaftliche Fundament ihrer eigenen Gehaltsperspektiven.
Arbeitsrecht am Protesttag: Annahmeverzug sichert Vergütungsansprüche
Ordnet die Apothekenleitung eine vorübergehende Schließung aus Protestgründen an, stellen sich für das pharmazeutische Personal unmittelbare arbeitsrechtliche Fragen. Beschäftigte müssen für diesen Tag weder Urlaub einreichen noch den Aufbau von Minusstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto dulden. Rechtlich greift in solchen Fällen der Annahmeverzug des Arbeitgebers nach § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bieten Angestellte ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung regulär an, können diese jedoch aufgrund der verriegelten Apothekentüren nicht erbringen, bleibt der Entgeltanspruch in voller Höhe bestehen. Wurden Teammitglieder alternativ freigestellt, um an den zentralen Kundgebungen in Berlin teilzunehmen, bedarf dies einer einvernehmlichen Vereinbarung. Viele Leitungen haben diese Teilnahme als bezahlte Arbeitszeit deklariert, um ein geschlossenes Signal der gesamten Belegschaft an die Politik zu senden.
Notdienstlogistik und Überlastung der verbleibenden Notdienststellen
Während der Großteil der Offizinen geschlossen blieb, verzeichneten die diensthabenden Notdienstapotheken einen massiven Ansturm. Hier zeigte sich die Belastungsgrenze der Notdienstsysteme in aller Schärfe. Für die dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutete der Protesttag Dauereinsatz an der Notdienstklappe. Nach den Maßgaben des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) sowie den regionalen Vereinbarungen müssen Notdienstbereitschaften präzise vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, die anfallenden Notdienstpauschalen gemäß BRTV pünktlich abzurechnen. Die angespannte Situation verdeutlichte einmal mehr, dass die Notdienstpauschale des Nacht- und Notdienstfonds (NNFD) die tatsächlichen Personal- und Betriebskosten der Notfallversorgung kaum noch deckt.
Die Tarifdimension: Ohne Honoraranpassung droht Stillstand bei ADEXA-Verhandlungen
Die Gewerkschaft ADEXA unterstützt den Protest gegen die Sparpolitik ausdrücklich, verknüpft diese Solidarität jedoch mit einer unmissverständlichen Botschaft an den Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA): Höhere Honorare müssen direkt bei den Beschäftigten ankommen. Die anhaltende Abwanderung qualifizierter PTA und Approbierter in die pharmazeutische Industrie, zu Krankenkassen oder in Krankenhausapotheken ist in Berlin und Brandenburg bereits mit Händen zu greifen. Um konkurrenzfähig zu bleiben, fordert ADEXA substanzielle lineare Tarifsteigerungen sowie eine spürbare Reform des Rahmentarifvertrags bei Eingruppierungen und Fortbildungszulagen. Seitens der Inhaberseite wird in den Tarifrunden regelmäßig auf den fehlenden Spielraum verwiesen, solange der Gesetzgeber das Packungshonorar nicht dynamisiert. Der heutige Protesttag markiert somit auch den Versuch, den tarifpolitischen Knoten auf politischer Ebene zu durchschlagen.
Handlungsempfehlungen für betroffene Praxisteams
- Arbeitszeiterfassung prüfen: Kontrollieren Sie umgehend, dass die Schließungsstunden im Zeiterfassungssystem als reguläre Arbeitszeit (Annahmeverzug bzw. bezahlte Freistellung) verbucht wurden und keine unzulässigen Minusstunden entstanden sind.
- Notdienststunden dokumentieren: Personal in Notdienstapotheken muss Einsatzzeiten, Unterbrechungen und angefallene Notdienstgebühren akribisch im Dienstbuch festhalten, um tarifliche Zuschläge nach BRTV abzusichern.
- Gehaltsverhandlungen vorbereiten: Nutzen Sie die durch die Proteste geschaffene Transparenz über Betriebskosten und Honorare, um in anstehenden Mitarbeitergesprächen auf die tarifliche Bindung und Anpassungen nach Berufsjahren (§ 13 BRTV) zu pochen.
