Im pharmazeutischen Alltag, besonders während der Nacht- und Notdienstbereitschaften, stehen Filialleitungen, angestellte Approbierte sowie PTA häufig an der vordersten Front unerwarteter Akutsituationen. Wenn Patientinnen und Patienten oder besorgte Eltern die Offizin aufsuchen oder am Notdienstfenster klingeln, muss das Team in Sekundenschnelle zwischen pharmazeutischer Akutberatung, ärztlichem Bereitschaftsdienst und lebensbedrohlichem Notfall differenzieren. Kommunale Leitfäden – wie jüngst exemplarisch von der Stadt Osterode am Harz publiziert – rufen die elementare Rettungskette in Erinnerung, die auch in jeder Vor-Ort-Apotheke verbindlich im Qualitätsmanagementsystem (QMS) hinterlegt sein muss.
Triage an der Klappe: Abgrenzung zwischen 116 117 und Rettungsdienst 112
Für das pharmazeutische Personal ist die rechtssichere Ersteinschätzung essenziell: Handelt es sich um eine dringende, aber nicht vitale Indikation außerhalb der Praxissprechzeiten, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 die korrekte Anlaufstelle. Treten jedoch Leitsymptome wie akute Atemnot, Bewusstlosigkeit, anhaltender Brustschmerz, Schockzustände oder massive Blutungen auf, darf kein Zeitverlust durch Therapieversuche in der Offizin entstehen. Hier greift unverzüglich die Alarmierung der Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 112. Das Personal unterliegt wie alle Bürger der Hilfspflicht nach § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung), muss jedoch im Rahmen des berufsrechtlichen Sorgfaltsmaßstabs erkennen, wo die Grenzen der pharmazeutischen Intervention liegen und originäre Notfallmedizin zwingend erforderlich ist.
Intoxikationen am Notdiensttelefon: Kooperation mit den Giftinformationszentren
Ein wiederkehrendes Szenario im Notdienst betrifft akute Vergiftungsverdachtsfälle, insbesondere bei Kleinkindern durch Haushaltschemikalien, Pflanzenbestandteile oder akzidentelle Arzneimittelüberdosierungen. Während Laien oft reflexartig veraltete Maßnahmen wie induziertes Erbrechen erwägen, fungiert das Apothekenteam als qualifizierter Filter. Neben der strukturierten Abfrage (Substanz, geschätzte Dosis, Einnahmezeitpunkt, Körpergewicht, klinische Symptome) ist der direkte Draht zum zuständigen regionalen Giftinformationszentrum unverzichtbar – für den norddeutschen Raum etwa das Giftinformationszentrum-Nord (GIZ-Nord) der Universitätsmedizin Göttingen unter 0551 / 19240. Die dort rund um die Uhr verfügbaren Fachärzte für Klinische Pharmakologie und Toxikologie geben präzise Anweisungen bezüglich Primär- und Sekundärgiftelimination, etwa zur indikationsgerechten Gabe von medizinischer Kohle oder Entschäumern, bevor ein Transport disponiert wird.
Arbeitsrechtliche Fürsorge und Personalschutz im Nachtdienst
Notfallsituationen bringen neben medizinischen Herausforderungen auch Aspekte der Eigensicherung mit sich. Tritt eine Bedrohungslage, Aggression oder Einbruchsversuch an der Notdienstklappe auf, ist die Polizei über den Notruf 110 einzuschalten. Gemäß § 618 BGB trifft den Inhaber eine umfassende Fürsorgepflicht für die Angestellten. Dazu zählen funktionierende Notruftaster im Nachtdienstzimmer, sichere Übergabefenster und klare Alleinarbeitsrichtlinien. Angestellte, die nach dem Bundesrahmentarifvertrag (BRTV, § 6) oder den Tarifwerken Nordrhein Notdienstbereitschaft leisten, müssen über die technische und organisatorische Ausstattung verfügen, um Gefahren abzuwehren. Die Notdienstvergütung für Approbierte und vertretungsberechtigte Pharmazieingenieure honoriert diese Verantwortung, setzt aber betriebsseitig klare Notfallpläne und funktionierende Alarmierungsketten voraus.
Handlungsempfehlungen für das betriebliche QMS
Jede Apothekenleitung sollte den aktuellen Aushang der Notrufnummern nicht nur auf die Schaufensteranzeige für die Kundschaft beschränken, sondern im Handbereich jedes Arbeitsplatzes und im Nachtdienstzimmer bereithalten. Folgende Punkte gehören in die jährliche Unterweisung:
- Standortbezogene Notfallliste: Neben 112 und 110 die direkte Durchwahl der regionalen Giftnotrufzentrale sowie des örtlichen Polizeikommissariats am HV-Tisch und am Notdiensttelefon laminieren.
- Präzise Übergabe bei Schichtwechsel: Dokumentation von Notfalleinsätzen im Schichtbuch zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit im Sinne des Arbeitsschutzes.
- Regelmäßige Schulung: Einbindung von Notfallszenarien (Reanimation, Vergiftung, Bedrohung) in die internen Fortbildungszeiten gemäß Tarifvertrag.
