Bundesweit stehen Rezeptscanner still, Fehlermeldungen blockieren die Warenwirtschaft und an den Handverkäufen wächst der Unmut der Kundschaft: Eine massive Störung in der Telematikinfrastruktur (TI) beeinträchtigt derzeit den Betrieb in Tausenden Arztpraxen und Vor-Ort-Apotheken. Betroffen sind die Konnektoren der Hersteller Rise und secunet. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sowie der halbstaatlichen Betreibergesellschaft Gematik führt ein Softwarefehler dazu, dass Praxen und Apotheken teilweise komplett von der TI abgeschnitten werden. Eine zentrale Warnung gilt ab sofort: Konnektoren der betroffenen Anbieter keinesfalls aus- und wieder einschalten, da ein Neustart die Verbindung zur TI endgültig kappen kann, bevor die bereitgestellten Software-Patches greifen.
Ansturm an der Tara: Annahmeverweigerung und Notdienstpraxis
Für angestellte Approbierte, PTA und PKA bedeutet dieser technische Kollaps einen akuten Ausnahmezustand am HV-Tisch. Können E-Rezepte weder über den Fachdienst abgerufen noch via eGK oder Token eingelesen werden, stehen Apothekenteams vor massiven Versorgungs- und Haftungsfragen. Nach § 17 Abs. 5 ApBetrO i.V.m. dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V dürfen Arzneimittel bei unklarer Verordnungslage oder technischer Nichtabrufbarkeit grundsätzlich nicht beliebig auf Privatrechnung oder Kulanz abgegeben werden, ohne dass eine ordnungsgemäße Verschreibung vorliegt. Für dringende Notfälle bleibt Beschäftigten im Nacht- und Notdienst oft nur der Rückgriff auf das Papierrezept (Muster 16) als vertragsärztliches Ersatzverfahren oder die direkte Rücksprache mit der verordnenden Praxis – ein Prozess, der den Arbeitsaufwand pro Verordnung vervielfacht.
Überstunden und Annahmeverzug nach § 615 BGB
Wenn Systeme ausfallen und sich Patientenstaus bilden, stellt sich unmittelbar die Frage nach der tariflichen und arbeitsrechtlichen Mehrarbeit. Gemäß § 7 Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bzw. den entsprechenden Regelungen der Tarifverträge in Nordrhein (TGL) und Sachsen (SAV) ist Mehrarbeit grundsätzlich vergütungspflichtig oder durch Freizeit auszugleichen, wobei Zuschläge anfallen können, wenn Arbeitszeitgrenzen überschritten werden. Ordnet die Apothekenleitung kurzfristig Überstunden an, um aufgelaufene E-Rezept-Warteschlangen nach Störungsbehebung nachzupflegen, müssen dabei zwingend die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG, maximal 10 Stunden täglich) und die Ruhezeiten von mindestens elf Stunden eingehalten werden. Sollte die Apotheke aufgrund des TI-Zusammenbruchs vorübergehend handlungsunfähig sein und Angestellte keine Kunden bedienen können, gilt klar § 615 BGB (Betriebsrisikolehre): Die Beschäftigten bieten ihre Arbeitskraft an; technische Ausfälle der IT-Infrastruktur fallen in die Sphäre des Arbeitgebers und rechtfertigen weder Lohnabzüge noch das einseitige Nacharbeiten von Ausfallzeiten.
Pannenserie bei der TI: Tarifliche Belastungsgrenzen erreicht
Der aktuelle Ausfall reiht sich nahtlos in eine Kette technischer Unzulänglichkeiten ein, wie die Störungen beim Signaturdienstleister D-Trust Anfang September zeigten. Während Gesellschafter und Bund an Konzepten für eine modernisierte „TI 2.0“ arbeiten, tragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Offizinen die psychische und physische Hauptlast. Die Apothekengewerkschaft ADEXA weist seit Langem darauf hin, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht zu einer dauerhaften Überlastung des pharmazeutischen Personals führen darf. Aggressives Kundenverhalten bei Systemausfällen, permanenter bürokratischer Mehraufwand und die drohende Retaxationsgefahr bei Formfehlern im Ersatzverfahren belasten den Berufsalltag massiv. Teams sollten technische Ausfälle, daraus resultierende Überstunden und Verzögerungen lückenlos dokumentieren, um sich gegen arbeitsrechtliche Vorwürfe und Regressansprüche abzusichern.
