In den laufenden Auseinandersetzungen um die Anpassung der Gehaltstarifverträge zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft ADEXA zeichnet sich eine deutliche Verhärtung der Fronten ab. Während die Gewerkschaftsseite angesichts der anhaltenden Reallohnverluste und der hohen Inflation der vergangenen Jahre signifikante Gehaltszuwächse für alle Berufsgruppen – von der pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) über die pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) bis hin zu angestellten Approbierten – als überfällig ansieht, bremsen die Apothekeninhaber die Erwartungshaltungen scharf aus.
Stagnierende Honorare als Arbeitgeber-Argument gegen Entgeltsprünge
Der ADA begründet seine zurückhaltende Positionierung primär mit dem seit über einem Jahrzehnt praktisch eingefrorenen Festzuschlag nach der Arzneimittelpreisverordnung (§ 3 AMPreisV) von 8,35 Euro pro rezeptpflichtiger Packung. Angesichts explodierender Betriebskosten, steigender Zinsen und kontinuierlich wachsender bürokratischer Belastungen sehen viele selbstständige Apothekenleiter ihren betriebswirtschaftlichen Spielraum erschöpft. Aus Sicht der Arbeitgebervertreter würden einseitig hohe tabellenwirksame Lohnsteigerungen das bereits grassierende Apothekensterben – mit einem historischen Tiefstand der Betriebsstättenzahlen – weiter anheizen und die wirtschaftliche Existenz kleinerer Landapotheken gefährden.
ADEXA pocht auf Attraktivität gegen den akuten Fachkräftemangel
Auf der Gegenseite verweist die ADEXA auf das Dilemma der Personalnot: Ohne konkurrenzfähige Gehälter drohe der Vor-Ort-Apotheke ein irreversibler Ausblutungsprozess zugunsten anderer Branchen wie der pharmazeutischen Industrie, Krankenkassen oder Krankenhausapotheken. Insbesondere Berufsanfänger bei den PTA, deren Grundgehalt in den ersten Berufsjahren kaum nennenswert über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, sowie langjährige Fachkräfte mit umfangreicher Rezeptur- und Beratungsverantwortung fordern eine materielle Anerkennung ihrer Leistung. Die Gewerkschaft argumentiert, dass eine Abwälzung der gesundheitspolitischen Blockadehaltung der Bundesregierung auf die Gehälter der Angestellten den Fachkräftemangel nicht löse, sondern zementiere.
Spannungsfeld zwischen Bundesrahmentarifvertrag und Kammerbezirk Nordrhein
Die Verhandlungen berühren nicht nur das Bundesgebiet unter dem Dach des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV), sondern werfen stets auch ein Schlaglicht auf Sonderregionen wie den Kammerbezirk Nordrhein. Dort verhandelt die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) traditionell separat mit der ADEXA. Weichen die Verhandlungsergebnisse zwischen ADA und TGL voneinander ab, droht ein Flickenteppich, der für zusätzliche Unruhe in den Apothekenteams sorgt. Neben den reinen Monatsbruttogehältern stehen auch Arbeitszeitflexibilisierung, Ausgleichsregelungen für Notdienste an Wochenenden und Feiertagen sowie verbindliche Regelungen zur Fortbildungsförderung auf der tariflichen Agenda.
Handlungsempfehlungen für Angestellte in der laufenden Schwebephase
Bis zu einem rechtskräftigen Neuabschluss gelten die bisherigen Tarifverträge über die tarifrechtliche Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) für tarifgebundene Parteien fort. Beschäftigte in den Apotheken sollten ihre vertraglichen Vereinbarungen nun genau prüfen:
- Tarifbindung und Arbeitsvertrag: Prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag eine dynamische Bezugnahmeklausel („in der jeweils gültigen Fassung“) verankert ist oder lediglich eine statische Verweisung vorliegt.
- Übertarifliche Zulagen: Klären Sie ab, ob bestehende übertarifliche Zulagen anrechenbar formuliert sind, da Arbeitgeber künftige Tariferhöhungen andernfalls mit bestehenden Zulagen verrechnen könnten.
- Gewerkschaftlicher Organisationsgrad: Rechtlicher Anspruch auf Tarifverträge ohne einzelvertragliche Klausel besteht ausschließlich bei beidseitiger Mitgliedschaft im ADA (bzw. TGL) und der ADEXA.
