In der aktuellen Ausgabe der SWR-Unterhaltungsshow „Verstehen Sie Spaß?“ inszenierte die Redaktion um Moderatorin Barbara Schöneberger einen vermeintlich dramatischen Zwischenfall: Bei einer fingierten Kräuterwanderung verabreichte ein vorgeblicher Naturheilkundiger dubiose Pflanzenpräparate, woraufhin ein Schauspieler schwere Vergiftungssymptome simulierte. Was zur Hauptsendezeit für Unterhaltung sorgen soll, spiegelt ein ernstes Phänomen wider, mit dem angestellte Approbierte, PTA und PKA im Apothekenalltag und insbesondere im Notdienst regelmäßig konfrontiert sind: die unkritische Einnahme wild gesammelter Pflanzen und obskurer Naturheilmittel.
Gefahrenpotenzial wilder Pflanzensammlungen: Toxikologie statt Alm-Romantik
Die Verharmlosung pflanzlicher Wirkstoffe als per se nebenwirkungsfreie Naturmittel führt in der Praxis wiederkehrend zu gefährlichen Zwischenfällen. Typische Verwechslungen – etwa von Bärlauch (Allium ursinum) mit dem hochtoxischen Maiglöckchen (Convallaria majalis) oder der potenziell tödlichen Herbstzeitlose (Colchicum autumnale) – fordern das pharmazeutische Personal immer wieder heraus. Während der TV-Streich mit bizarren Symptomen spielt, drohen bei echten Intoxikationen mit Colchicin oder herzwirksamen Glykosiden Organversagen und Herzstillstand. Apothekenteams stehen hier an vorderster Front, wenn verunsicherte Angehörige oder Sammler Rat an der Tara suchen.
Rechtliche Beratungspflichten nach § 20 ApBetrO und Haftungsfragen
Kommt es in der Offizin zu einer Konsultation bezüglich unklarer Vergiftungserscheinungen nach Pflanzenkonsum, greifen strenge rechtliche Vorgaben:
- Unverzügliche Triage gemäß § 20 ApBetrO: Bei akuten Intoxikationssymptomen (wie Erbrechen, Schwindel, Krämpfen oder Tachykardie) verbietet sich jede laienhafte Verzögerung. Das pharmazeutische Personal ist verpflichtet, unverzüglich den Notruf (112) oder die zuständige Giftnotrufzentrale einzubinden.
- Dokumentation und Beweissicherung: Pflanzenreste, Erbrochenes oder Pulverreste sollten für die toxikologische Analytik in der Notaufnahme sichergestellt werden. PTA und Notdienst leistende Approbierte sollten dies Angehörigen präzise kommunizieren.
- Grenzen der Selbstmedikation: Die Abgabe von Aktivkohle (Carbo medicinalis) in toxikologisch relevanter Dosierung (1 g/kg Körpergewicht als Suspension) darf im Akutfall nur nach strenger Indikationsstellung und ohne Zeitverlust für den Transport in eine Klinik erfolgen.
Arbeitsbelastung im Notdienst: Klare Notfallprotokolle für das Team
Für angestellte Filialleiterinnen, Notdienst-Approbierte und Rezeptur-PTA bedeuten solche Akutfälle einen erheblichen Stressfaktor, insbesondere wenn der Notdienst nachts allein bestritten wird. Gemäß den Qualitätsmanagement-Richtlinien der Bundesapothekerkammer (BAK) müssen in jeder Offizin aktuelle Telefonnummern der regionalen Giftinformationszentren (GIZ) griffbereit am Beratungsplatz und am Notdienstfenster hinterlegt sein. Arbeitgeber sind im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie tariflicher Fürsorgepflichten angehalten, dem Personal klare Standardarbeitsanweisungen (SOPs) an die Hand zu geben, um Haftungsrisiken nach § 276 BGB wegen möglicher Beratungsfehler abzuwenden.
