Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wirft lange Schatten voraus: Ab dem 1. Januar 2027 soll das gesetzlich verankerte Altersvorsorgedepot an den Start gehen. Das Ziel der Bundesregierung ist es, das gescheiterte Riester-Modell durch ein unbürokratisches, renditestärkeres Wertpapiersparen auf ETF- und Aktienbasis abzulösen. Vorgesehen sind direkte staatliche Grundzulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr sowie zusätzliche Kinderzulagen von 300 Euro je Kind. Bereits knapp zwei Jahre vor dem offiziellen Startschuss entbrennt unter den Anbietern ein harter Verdrängungswettbewerb um die künftigen Sparer, wie ein jüngster Vorstoß des Neobrokers Trade Republic verdeutlicht.
Kostenfront im Fokus: Neobroker eröffnen Preiskampf
Während der Gesetzgeber für zertifizierte Standarddepots eine Obergrenze der jährlichen Effektivkosten von maximal einem Prozent vorschreibt, unterbieten Online-Finanzdienstleister diese Schwelle massiv. Trade Republic kündigte an, neben dem Verzicht auf Depot- und Transaktionsgebühren auch die laufenden Produktkosten (Total Expense Ratio, TER) für mehr als 50 ausgewählte ETFs von Großemittenten wie Blackrock, DWS und Vanguard dauerhaft auf null zu setzen. Konkurrenten wie Flatex, Smartbroker oder Scalable Capital bieten Kostenbefreiungen vorerst nur für zeitlich befristete Zeiträume von ein bis fünf Jahren an. Für Sparer birgt die aggressive Akquise allerdings das Risiko späterer Kostenanpassungen: Klauseln, die Gebührenbefreiungen nur „langfristig“ statt unbegrenzt zusichern, erfordern vor Vertragsabschluss eine genaue Lektüre der behördlich vorgeschriebenen Produktinformationsblätter (PIB).
Schnittstelle zum Apothekenalltag: bAV nach BRTV und Versorgungswerk
Für die Beschäftigten in öffentlichen Apotheken stellt sich die Frage, wie sich das neue Instrument in die bestehenden Vorsorgestrukturen einfügt. Die Vorsorgelandschaft der Vor-Ort-Apotheken ist zweigeteilt:
- Angestellte Approbierte: Sie sind in der Regel über die berufsständischen Versorgungswerke der Landesapothekerkammern pflichtversichert und von der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) befreit. Die genaue Förderberechtigung für das neue Depot hängt von der finalen gesetzlichen Ausgestaltung ab, insbesondere ob berufsständisch Versicherte ohne DRV-Pflichtbeiträge voll einbezogen werden.
- PTA, PKA und nicht-approbiertes Personal: Für diese Berufsgruppen, die ausnahmslos der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, greift die volle Förderfähigkeit. Allerdings existiert mit dem Bundesrahmentarifvertrag (BRTV zwischen ADEXA und ADA) bereits ein verbindlicher Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), bei dem Arbeitgeber nach § 13 BRTV bzw. den Tarifverträgen in Nordrhein (TGL) substanzielle tarifliche Zuschüsse leisten müssen.
Arbeitsrechtlich ist zu beachten: Das private Altersvorsorgedepot ersetzt nicht die tarifliche bAV. Ein Arbeitgeberzuschuss nach BRTV kann nicht auf private Depotverträge umgeleitet werden, da der Rechtsrahmen der betrieblichen Altersversorgung an Pensionskassen, Direktversicherungen oder Pensionsfonds gebunden bleibt.
Vorsorgeportfolio für pharmazeutisches Personal klug austarieren
Für Fachkräfte in Vor-Ort-Apotheken, die aufgrund moderater Tarifgehälter besonders von Altersarmut und inflationsbedingten Kaufkraftverlusten bedroht sind, kann das Modell ab 2027 dennoch einen sinnvollen Baustein darstellen. Die Kombination aus bis zu 540 Euro Eigenzulage und 300 Euro Kinderzulage macht das Modell gerade für Teilzeitkräfte und Familien attraktiv, um privat neben dem Notdienst- und Rezepturalltag zusätzliches Vermögen aufzubauen. Bis zur verbindlichen Verabschiedung der Ausführungsgesetze sollten Beschäftigte bestehende bAV-Verträge und arbeitgeberfinanzierte Vorsorgemodelle unverändert fortführen und Neobroker-Werbeversprechen bezüglich ihrer langfristigen Bindungswirkung kritisch prüfen.
