Arbeitsrecht

10-Euro-Mobilfunktarif: Was Hinrichs’ Vorstoß für Botendienst und Erreichbarkeit bedeutet

🗓️ 04. Oktober 2026 ✍️ Redaktion Apothekenstimme 📌 Quelle: BILD
10-Euro-Mobilfunktarif: Was Hinrichs’ Vorstoß für Botendienst und Erreichbarkeit bedeutet

Xing-Gründer Lars Hinrichs plant eine 10-Euro-Mobilfunkflat. Für Apothekenangestellte stellt sich damit die Frage neu: Wer zahlt Telefon und Daten bei Botendienst und Notdienst?

Mit der Ankündigung, einen global nutzbaren Mobilfunktarif inklusive Daten- und Telefonflatrate für zehn Euro monatlich an den Start zu bringen, greift der Hamburger Xing-Gründer und vormalige Telekom-Aufsichtsrat Lars Hinrichs die etablierten Netzbetreiber frontal an. Was auf den ersten Blick wie eine gewöhnliche Tech-Nachricht wirkt, besitzt für die Arbeitsrealität in deutschen Vor-Ort-Apotheken eine spürbare Sprengkraft: Die private Smartphone-Nutzung von PKA, PTA und angestellten Approbierten für betriebliche Belange gerät damit arbeitsrechtlich und finanziell erneut in den Fokus.

Schluss mit der Ausrede: Betriebliche Nutzung privater Endgeräte im Visier

In zahllosen Apothekenbetrieben stützen sich Botendienst, Routenplanung, Rezeptur-Rückfragen oder kurzfristige Vertretungsabsprachen stillschweigend auf die privaten Smartphones der Angestellten. Arbeitgeber verwiesen bei der Verweigerung separater Diensttelefone bislang gerne auf unwirtschaftliche Vertragslaufzeiten und hohe Grundgebühren klassischer Provider. Fällt diese Kostenschwelle durch derartige Niedrigpreismodelle auf ein Zehn-Euro-Niveau, bricht das betriebswirtschaftliche Scheinargument der Inhaber endgültig in sich zusammen. Wer Personal auf Liefertouren schickt oder telefonische Erreichbarkeit im Backoffice verlangt, muss die Arbeitsmittel stellen – oder haftet für die entstehenden Aufwendungen nach § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Klare Grenzen nach BRTV: Dienstliche WhatsApp-Gruppen in der Freizeit

Abseits der reinen Hardware- und Tarifkosten spitzt sich das Problem bei der ständigen Erreichbarkeit zu. Weder der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) noch der Rahmentarifvertrag Nordrhein verpflichten pharmazeutisches Personal dazu, außerhalb der vertraglich fixierten Arbeitszeit dienstliche Nachrichten auf privaten Rufnummern entgegenzunehmen. Trotzdem nutzen viele Teams Messengerdienste auf Privathandys, um Notdienstausfälle zu kompensieren oder Schichtpläne umzuschichten. Arbeitsrechtlich gilt jedoch unmissverständlich:

  • Ruhezeiten sind unantastbar: Nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) steht Beschäftigten nach Dienstende eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zu; das Lesen und Beantworten dienstlicher Textnachrichten unterbricht diese Schutzfrist.
  • Keine Pflicht zur Privatnummer-Herausgabe: PKA, PTA und Approbierte müssen ihre privaten Mobilfunknummern weder der Apothekenleitung noch Kolleginnen zur Verfügung stellen.
  • Strenger Datenschutz bei Patientendaten: Die Übermittlung von Rezeptdetails oder Lieferadressen über private Messengerdienste verstößt eklatant gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und gefährdet das Berufsgeheimnis nach § 203 StGB.

Steuerfreier Sachbezug: Saubere Trennung zwischen Job und Privatem

Für Apothekenleiter, die Erreichbarkeit und digitale Kommunikation rechtssicher organisieren wollen, eröffnen Billigtarife eine unkomplizierte Handhabe jenseits rechtlicher Grauzonen. Gemäß § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Vorteile der privaten Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte und -verträge für Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Richtet die Apothekenleitung eigene Verträge ein, entfallen sowohl das Haftungsrisiko beim Botendienst als auch die datenschutzrechtlichen Gefahren bei der Patientenkommunikation.

Handlungsempfehlungen für PTA und angestellte Approbierte

Für das pharmazeutische Personal bedeutet die Entwicklung eine klare Verhandlungsposition im Teamgespräch. Niemand muss das eigene Datenvolumen für Google Maps auf der Botentour opfern oder sich für Notdienstplanänderungen in der Freizeit auf dem Privathandy anpingen lassen. Verlangen Inhaber den Einsatz mobiler Endgeräte während der Schicht, sollten Teams geschlossen auf die Bereitstellung voll finanzierter Dienstgeräte samt Tarif pochen – denn bei monatlichen Fixkosten im Zehn-Euro-Bereich existiert für Inhaber keine finanzielle Rechtfertigung mehr, die Betriebskosten auf den Geldbeutel der Angestellten abzuwälzen.